Unfälle sind unfreiwillig von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die eine Gesundheitsschädigung zur Folge haben. Unmittelbar hier setzt auch die Unfallversicherung der AXA Versicherung Hecht & Schnak oHG in Neubrandenburg an, wenn ein solcher Unfall eine dauerhafte körperliche Einschränkung (die sogenannte Invalidität) zur Folge hat.
Von uns erhalten Sie dann die entsprechenden Leistungen, die in Ihrem Versicherungsvertrag vereinbart wurden. Im Fokus steht dabei die sogenannte Unfallsumme. Sie ist selbst festlegbar und liegt damit beispielsweise bei 500.000 Euro. Werden Sie durch einen Unfall nun zu 50 Prozent invalide, erhalten Sie die Hälfte der versicherten Summe (250.000 Euro) ausgezahlt.
Welche Einschränkung zu welcher prozentualen Invalidität führt, ergibt sich dabei aus der sogenannten Gliedertaxe. Diese ist Teil der Versicherungsbedingungen. Weitere Leistungen unserer privaten Unfallversicherung sind Einmalzahlungen bei bestimmten Ereignissen und Rentenzahlungen. Alle Gelder, die Sie aus einer Unfallversicherung erhalten, sind steuerfrei.
Optional ist außerdem der Einschluss einer Progression. Werden Sie beispielsweise zu mindestens 50 Prozent invalide und haben Sie eine Progression von 200 Prozent vereinbart, erhalten Sie die doppelte Unfallsumme. Welche Einschränkung zu welcher prozentualen Invalidität führt, ergibt sich dabei aus der sogenannten Gliedertaxe.