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AXA Geschäftsstelle Hecht & Schnak oHG in Neubrandenburg Betriebsrentenstärkungsgesetz

Betriebliche Altersversorgung mit der Regionalvertretung Hecht & Schnak in Neubrandenburg - ideales Instrument für gesicherte Personalplanungen

Seit dem 01.01.2018 ist das Betriebsrentenstärkungsgesetz in Kraft. Es soll in erster Linie die betriebliche Altersvorsorge (bAV) attraktiver gestalten und dadurch die bAV aus dem Schatten anderer Vorsorgelösungen hervortreten lassen.

Gerade in kleinen und mittelständischen Unternehmen soll die betriebliche Altersvorsorge weiterverbreitet werden – ebenfalls soll ein größerer Anreiz für Geringverdiener geschaffen werden, um mehr Eigenvorsorge zu betreiben. Aber auch aus Arbeitgebersicht bietet das Betriebsrentenstärkungsgesetz Vorteile. So wurde mit diesem ein noch stärkeres Instrument der Mitarbeiterbindung- und Gewinnung als ohnehin schon geschaffen. An dieser Stelle jedoch stellt sich die Frage, was sich konkret mit Einführung des Gesetzes geändert hat

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz im Detail

Änderungen bei Direktversicherung, Pensionskasse und -fonds

Durch die Direktversicherung ergeben sich auf Arbeitgeberseite neue Steuerentlastungen, welche für den Aufbau einer arbeitgeberfinanzierten bAV für Mitarbeiter bis zu einem Gehalt von 2.200 Euro – dem sogenannten bAV-Förderbeitrag für Arbeitgeber – dienen soll. Ferner wird die Riester-Förderung im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge attraktiver ausgestaltet.

Darüber hinaus werden Mitarbeitern, die aus dem Unternehmen ausscheiden sowie Beschäftigten, die ein Kalenderjahr ohne Entgeltbezüge im Beschäftigungsverhältnis standen (Elternzeit, Sabbatjahr o.ä.) verbesserte staatliche Förderungen gewährt.

Die Förderung wird bei ausscheidenden Mitarbeitern durch Abfindungsregelungen und bei Mitarbeitern durch Nachdotierungen sichergestellt. Für den Fall der Einsparung von Sozialabgaben auf Arbeitgeberseite im Rahmen der Entgeltumwandlung besteht ab 2019 (für Altverträge ab 2022) die Verpflichtung zur Zahlung eines Arbeitgeberzuschusses in Höhe von 15 Prozent. Daneben erhöht sich der Förderrahmen für Beiträge gem. § 3 Nr. 63 EstG.

Neureglungen auch bei tarifvertraglich vereinbarten bAV Verträgen

In tarifvertraglich vereinbarte bAV Verträge soll zukünftig ein Sozialpartner-Modell eingeführt werden.

Dieses bietet den Vertragsparteien neue Gestaltungsmöglichkeiten bei der Vereinbarung tarifvertraglicher Altersvorsorgemodelle im Zusammenhang mit der betrieblichen Altersvorsorge, sofern entsprechende Rahmenbedingungen erfüllt werden.

Zukünftig wird daneben für alle Durchführungswege der bAV

  • ein neuer Freibetrag für die Grundsicherung der Mitarbeiter im Alter und bei Erwerbsminderung
  • die Möglichkeit zur Nutzung von Opting-Out-Modellen (lt. Gesetz: Optionssystemen)

geschaffen.

Aufgrund der Komplexität einer betrieblichen Altersvorsorge ist ein persönliches Beratungsgespräch nahezu unumgänglich. Aus diesem Grund bietet Ihnen die AXA Regionalvertretung Hecht & Schnak oHG in Neubrandenburg an, Sie allumfassend und spartenübergreifend zu beraten. Wir gehen stets auf die individuellen Belange Ihres Unternehmens ein und finden mit Ihnen gemeinsam die ideal auf Sie abgestimmte Versicherungslösung.

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