Wie unterscheiden sich Gebäude-, Hausrat- und Photovoltaikversicherung?
Photovoltaikanlagen können grundsätzlich entweder über eine Wohngebäudeversicherung oder über eine eigenständige Absicherung berücksichtigt werden. Gebäudeversicherungen decken meist nur Grundgefahren wie Feuer, Sturm und Hagel ab. Technische Schäden, Diebstahl oder Ertragsausfälle sind dort häufig nicht oder nur eingeschränkt enthalten.
Die AXA Versicherung Hecht & Schnak oHG in Neubrandenburg bietet für Photovoltaikanlagen eine weitergehende Absicherungsstruktur, die speziell auf deren technische Besonderheiten zugeschnitten ist.
Kleinere Anlagen wie Balkonkraftwerke können unter bestimmten Voraussetzungen über die Hausratversicherung abgesichert sein, während größere, fest installierte Photovoltaikanlagen in der Regel eine eigenständige Lösung mit erweitertem Leistungsumfang erfordern.