Leistungen, Vorteile und Zweck der Berufsunfähigkeitsversicherung
Die private Berufsunfähigkeitsversicherung von AXA erweitert die lückenhafte staatliche und arbeitgeberseitige Vorsorge. Für Selbstständige ist sie neben der besten auch oft die einzige Form der Absicherung, denn im schlechtesten Fall verbleibt als einziges Einkommen das ALG II (umgangssprachlich auch „Hartz IV“ genannt). Gehen Sie kein Risiko ein und sparen Sie nicht an der falschen Stelle – sichern Sie sich umfassend ab!
Zu den wichtigsten Leistungen und Vorteilen der AXA Berufsunfähigkeitsversicherung gehören dabei die folgenden Punkte:
- Beim Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung legen Sie Ihre Rente individuell auf Basis Ihres aktuellen Einkommens fest. Als Daumenregelt gilt dabei, mindestens 70 Prozent des Bruttogehaltes als monatliche Rente abzusichern. Unsere Berater stehen Ihnen hier selbstverständlich zur Seite
- Tritt die Berufsunfähigkeit ein (Prognoseentscheidung Ihres Arztes), erhalten Sie die entsprechende Rente ausgezahlt. Dies geschieht auch rückwirkend, wenn sich beispielsweise erst nach längerer Krankheit herausstellt, dass von Beginn an eine Berufsunfähigkeit vorlag
- Wir leisten über die gesamte Dauer der Berufsunfähigkeit, längstens aber bis zum vereinbarten Vertragsablauf. Sichern Sie daher einen ausreichend langen Zeitraum bis zum Ruhestandseintritt ab
- AXA verzichtet in allen Tarifen der Berufsunfähigkeitsversicherung auf die abstrakte Verweisung. Wir werden Sie keinesfalls an einen anderen Beruf verweisen, nur weil Sie diesen theoretisch noch ausüben könnten
- Auf Wunsch integrieren Sie eine Dynamik in den Vertrag, durch die Beitrag und Leistungen jedes Jahr um einen festen Prozentsatz steigen
- Durch die Nachversicherungsgarantie können Sie Ihre Rente auch ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen, wenn beispielsweise Ihr Einkommen stark ansteigt
- Während Sie Leistungen aus Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten, müssen Sie keine weiteren Prämien an AXA zahlen
- Die Beiträge für eine Berufsunfähigkeitsversicherung sind steuerlich als Sonderausgaben abziehbar, versteuern müssen Sie aber nur einen kleinen Teil der ausgezahlten Rente