Unter den Begriff des „Vermögensschadens“ fallen Schäden, die nicht an materiellen Gegenständen entstehen, sondern Vorfälle, bei denen das Vermögen einer natürlichen oder juristischen Person geschädigt wird. Konkret kann es sich dabei entweder um eine Vermögensminderung oder um eine verhinderte Vermögensmehrung handeln. Derartige Schäden deckt die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ab. Beispiele:
- Vermögensminderung: Sie planen als Architekt ein Neubauprojekt. Durch einen Fehler entstehen dem Kunden insgesamt 250.000 Euro Mehrkosten. In dieser Höhe wurde sein Vermögen gemindert – es liegt ein von Ihnen auszugleichender Vermögensschaden vor
- Verhinderte Vermögensmehrung: Sie sind Rechtsanwalt und unterstützen Ihren Mandanten bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen. Dadurch, dass Sie eine wichtige Frist verpassen, kann der Mandant insgesamt 70.000 Euro nicht mehr durchsetzen. Der Vermögensschaden besteht nun darin, dass Geld, das Ihrem Mandanten zusteht, durch einen Fehler des Anwaltes nicht überwiesen wird
Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung hat die Aufgabe, Sie in derartigen Fällen zu unterstützen. AXA prüft die geltend gemachten Ansprüche, wehrt sie kostenneutral ab oder reguliert die jeweilige Forderung. Im Ergebnis geben Sie das gesamte Verfahren an uns ab und tragen keinerlei Kosten- oder Haftungsrisiko mehr.
Wegen des erhöhten Risikos ist der Abschluss einer beruflichen Haftpflichtversicherung insbesondere für Steuerberater, Anwälte und Notare vorgeschrieben. Teil einer solchen Police muss dabei insbesondere die Abdeckung vermögensrechtlicher Schäden aller Art sein.