Gemäß § 7a Güterkraftverkehrsgesetz sind Unternehmer verpflichtet, Fahrzeuge inklusive Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen eine Verkehrshaftpflichtversicherung abzuschließen.
Die AXA Verkehrshaftpflichtversicherung sichert Sie als Unternehmer im innerdeutschen Gebiet gegen Haftungsansprüche nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) sowie grenzüberschreitend nach dem CMR ab.