Betreuungsverfügung

Eine Betreuungsverfügung ist ein schriftliches Dokument, indem du festlegst, wer vom Gericht als Betreuer eingesetzt werden soll, falls du deine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kannst.

Sie kommt zum Einsatz, wenn ein Gericht eine gesetzliche Betreuung anordnet, z.B. wegen Krankheit, Unfall, Demenz oder psychischer Erkrankung.

Die Betreuungsverfügung ist sinnvoll, wenn du keine umfassende Vollmacht erteilen möchtest oder keine geeignete Person für eine Vollmacht hast.

Was kannst du regeln?

  • Welche Person als Betreuer eingesetzt werden soll
  • Welche Person auf keinen Fall eingesetzt werden soll
  • Wünsche zur Wohnform
  • Wünsche zur Pflege
  • Umgang mit deinem Vermögen
  • persönliche Werte und Lebensvorstellungen

Form beachten!

  • schriftlich (handschriftlich empfohlen, aber nicht zwingend vorgeschrieben)
  • mit Datum und Unterschrift
  • Registrierung im zentralen Vorsorgeregister möglich

Zusammengefasst

Die Betreuungsverfügung ist eine Sicherheitslösung, falls keine Vorsorgevollmacht existiert oder akzeptiert wird. Sie gibt dir Mitspracherecht, auch wenn ein Gericht eingeschaltet werden muss.

Im Unterschied zur Vorsorgevollmacht

  • Vorsorgevollmacht: Du bestimmst eine Person, die sofort für dich handeln darf - ohne Gericht
  • Betreuungsverfügung: Das Gericht bestellt einen Betreuer - berücksichtigt dabei aber deinen Wunsch

Beispiel Betreuungsverfügung

Laden Sie hier die Ansicht einer Beispiel Betreuungsverfügung herunter.

AXA Generalvertretung Norbert Tomczyk
Dinscheder Str. 31
59823 Arnsberg
Termin vereinbaren 02937 827060 02937 827062 Filialen und Team
Heute:
10:00 bis 12:00
Montag:
10:30 bis 12:00
Dienstag:
10:00 bis 12:00
Mittwoch:
10:00 bis 12:00
Donnerstag:
14:30 bis 17:00
Freitag:
Geschlossen
karte
In Google Maps öffnen