Die Pflegekasse

Die Pflegekasse wurde mit der Einführung der gesetzlichen Pflegeversicherung und somit als fünfte Säule des Sozialversicherungssystems am 01.Januar 1995 eingeführt und zählt zu den Pflichtversicherungen.

Sie soll das finanzielle Risiko bei Pflegebedürftigkeit minimieren.

Ein weiterer Hintergrund war auch die Änderungen in den Familienstrukturen und die stetig steigende Anzahl an Pflegebedürftigen.

Die Pflegebedürftigen wurden nicht selten zu Sozialhilfeempfängern, da die Kosten der Pflege nicht unerheblich waren und mit der Pflegeversicherung die Kommunen und Angehörigen entlastet werden sollten.

Entwicklung:

Die als Teilleistungsversicherung konzipierte Pflegeversicherung wurde durch mehrere Reformen weiterentwickelt.

Ein großer Umbruch kam am 01. Januar 2015 mit dem Pflegestärkungsgesetz:

  • Die Leistungen für ambulante Pflege wurden erhöht.
  • Die Finanzierung von Tages- und Nachtpflege wurde verbessert, ohne Kürzung des Pflegegeldes.
  • Es gab mehr Geld für Pflegehilfsmittel, die Verhinderungspflege und Wohnraumanpassung.

Am 01. Januar 2016 kam das Pflegestärkungsgesetz II und ein neuer Pflegebegriff:

  • Es wurden die damals 3 Pflegestufen zu 5 Pflegegraden.
  • Der Fokus wurde auf die Selbständigkeit gelegt und nicht mehr auf den reinen Pflegeaufwand.
  • Die Gleichstellung von körperlichen, kognitiven (z.B. Demenz) und psychischen Erkrankungen.

Am 01.01.2017 kam das Pflegestärkungsgesetz III, welches auf die regionale Ausrichtung zielte:

  • Stärkere Einbindung von Kommunen und Gemeinden in die Pflegeplanung
  • Verbesserung der Pflegeberatung vor Ort.
  • Maßnahmen zur Überwachung der Pflegeabrechnungen der ambulanten Pflegedienste.

2023 wurde das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG) verabschiedet:

  • Diese Reformen steigern die finanziellen Leistungen, um auf die steigenden Bedürfnisse und Kosten zu reagieren.
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