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AXA Arnsberg Norbert Tomczyk Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung

Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung

Leistung
PG 1
PG 2
PG 3
PG 4
PG 5
Pflegegeld
-
347 €
599 €
800 €
990 €
Pflegesachleistungen
-
796 €
1.497 €
1.859 €
2.299 €
Entlastungsbetrag
131 €
131 €
131 €
131 €
131 €
Hilfsmittel zum Verbrauch
bis 42 €
bis 42 €
bis 42 €
bis 42 €
bis 42 €
Hausnotruf
25,50 €
25,50 €
25,50 €
25,50 €
25,50 €
Entlastungsbudget
-
3.539 €
3.539 €
3.539 €
3.539 €
Tages-/ Nachtpflege
-
721 €
1.357 €
1.685 €
2.085 €
Wohnraumanpassung
4.180 €
4.180 €
4.180 €
4.180 €
4.180 €
DiPA
40 €
40 €
40 €
40 €
40 €
Wohngruppenzuschuss
224 €
224 €
224 €
224 €
224 €
Vollstationäre Pflege
-
805 €
1.319 €
1.855 €
2.096 €
Stand Januar 2026

Pflegegeld

Ab Pflegegrad 2 erhält man monatlich Pflegegeld. Darüber kann man frei verfügen, zum Beispiel für Pflegehilfen, die man selbst organisiert, wie Angehörige oder Freunde.

Pflegesachleistungen

Pflegebedürftige können ab Pflegegrad 2 monatlich Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen. Dies bedeutet, dass ein ambulanter Pflegedienst Leistungen wie Körperpflege, Duschen, An- und Auskleiden übernimmt. Der Pflegedienst rechnet mit der Pflegekasse direkt ab.

Bei der privaten Pflegeversicherung erhält man Geldleistungen. In diesem Fall wird das Geld an den Pflegebedürftigen gezahlt und der Pflegedienst rechnet direkt mit dem Pflegebedürftigen ab.

Kombinationsleistungen (Pflegegeld und Sachleistungen)

Bei der Kombinationsleistung können ungenutzte Sachleistungen anteilig, als Pflegegeld ausbezahlt werden.

Entlastungsbetrag

Bei einem anerkannten Pflegegrad steht dem Betroffenen ein monatlicher Entlastungsbetrag von 131€ Entlastungsbetrag zu.  Dieser kann genutzt werden für Nachbarschaftshilfe, Haushaltshilfe oder für andere Betreuungs- und Entlastungsleistungen.

Der Betrag kann bei Nichtnutzung angespart werden, bis zur Mitte des Folgejahres. Er kann nicht ausgezahlt werden.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

Dies umfasst zum Beispiel Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen.

Gemeinsames Entlastungsbudget (Verhinderungs- und Kurzzeitpflege)

Hierbei handelt es sich um einen kalenderjährigen Gesamtbetrag, den man flexibel für die Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege einsetzen kannst. Die Verhinderungspflege wird eingesetzt bei Verhinderung der Pflegeperson, z.B. bei Krankheit, Urlaub oder für eine Auszeit der Pflegeperson.

Die Kurzzeitpflege ist eine vorübergehende Unterbringung in einem Pflegeheim, zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt oder im Urlaub der Pflegeperson.

Tages- und Nachtpflege

Hierbei handelt es sich um eine teilstationäre Pflege. Pflegebedürftige, die überwiegend zu Hause gepflegt werden, können tagsüber oder nachts stundenweise professionell betreut werden.

Wohnraumanpassung

Dies ist eine Anpassung des Wohnumfeldes des Pflegebedürftigen, um eine Barrierefreiheit zu schaffen z.B. Badumbau.

Digitale Pflegeanwendung DiPA

Dies sind geprüfte digitale Gesundheitsanwendungen speziell für pflegebedürftige und deren Angehörige, z.B. Apps zum Gedächtnistraining, zur Tagesstruktur u.v.m..

Wohngruppenzuschuss

Ist eine Leistung für Personen mit Pflegegrad, die in einer ambulant betreuten Wohngruppe leben z.B. Pflege-, Demenz WG

Vollstationäre Pflege

Bedeutet die dauerhafte Unterbringung in einem Pflegeheim.

Wichtig: Die Pflegekasse übernimmt ausschließlich die Kosten für die Pflege, nicht die Kosten für die Unterkunft, Verpflegung so wie die Investitionskosten, diese müssen als Eigenanteil entrichtet werden.

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