''

AXA Arnsberg Norbert Tomczyk Sorgerechtsverfügung bei minderjährigen Kindern

Sorgerechtsverfügung bei minderjährigen Kindern

Eine Sorgerechtsverfügung ist eine schriftliche Erklärung von Eltern, in der sie festlegen, wer sich um ihre minderjährigen Kinder kümmern soll, falls beide Eltern versterben oder dauerhaft nicht mehr in der Lage sind, das Sorgerecht auszuüben.

Warum ist das wichtig?

Wenn keine Verfügung existiert, entscheidet das Familiengericht, wer Vormund wird.

Mit der Sorgerechtsverfügung können Eltern ihren Wunsch klar festhalten - das Gericht berücksichtigt diesen Wunsch in der Regel, sofern er dem Kindeswohl entspricht.

Wann greift sie:

  • wenn beide sorgeberechtigten Eltern sterben
  • oder wenn beide dauerhaft handlungsunfähig werden

Wichtig: Stirbt nur ein Elternteil, erhält normalerweise automatisch der andere das alleinige Sorgerecht.

Form beachten:

  • Es muss handschriftlich verfasst und unterschrieben werden (ähnlich wie ein Testament)
  • Beide Eltern können gemeinsam eine Verfügung erstellen
  • Jeder Elternteil kann auch eine eigene Verfügung verfassen

Empfehlung

  • Vorher mit der gewünschten Person sprechen
  • Eine Ersatzperson benennen
  • Mit Testament kombinieren (Thema Vermögen & Unterhalt)
  • Regelmäßig aktualisieren

Beispiel Sorgerechtsverfügung

Laden Sie hier die Ansicht einer Beispiel Sorgerechtsverfügung herunter.

AXA Generalvertretung Norbert Tomczyk
Dinscheder Str. 31
59823 Arnsberg
Termin vereinbaren 02937 827060 02937 827062 Filialen und Team
Heute:
10:00 bis 12:00
Montag:
10:30 bis 12:00
Dienstag:
10:00 bis 12:00
Mittwoch:
10:00 bis 12:00
Donnerstag:
14:30 bis 17:00
Freitag:
Geschlossen
karte
In Google Maps öffnen