Collage zur Vorsorgevollmacht mit Paar beim Prüfen von Unterlagen, blauer Mappe zur rechtlichen Vorsorge und Beratungsgespräch mit älterem Mann.

AXA Arnsberg Norbert TomczykVorsorgevollmacht

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Vorsorgevollmacht

Die Vorsorgevollmacht ist ein Dokument, welches eine Person des Vertrauens bevollmächtigt, für jemanden zu handeln, wenn man selbst nicht mehr dazu in der Lage ist, z.B. nach einem Unfall, schwerer Krankheit oder Demenz.

Ohne Vorsorgevollmacht dürfen Ehepartner oder Familienangehörige nicht automatisch Entscheidungen treffen. In diesem Fall bestellt das Betreuungsgericht ggf. einen gesetzlichen Betreuer.

Was sollte in einer Vorsorgevollmacht geregelt werden?

Je nach Umfang darf/dürfen die bevollmächtigte(n) Person(en)

  • Gesundheitliche Entscheidungen treffen z.B. Behandlungen zustimmen
  • Finanzielle Angelegenheiten regeln z.B. Konten, Verträge, Rechnungen
  • Wohnungs- und Behördenangelegenheiten klären z.B. Mietvertrag kündigen
  • Post entgegennehmen, Verträge unterschreiben

Wen sollte man bevollmächtigen?

  • Eine Person mit absolutem Vertrauen
  • Jemanden, der verantwortungsvoll in ihrem Sinne handelt
  • Idealerweise vorher alles offen besprechen!
  • Man kann auch mehrere Personen bevollmächtigen (gemeinsam oder einzeln).

Wen sollte man bevollmächtigen?

  • Eine Person, der Sie absolut vertrauen
  • Jemanden, der verantwortungsvoll in Ihrem Sinne handelt
  • Idealerweise besprechen Sie vorher alles offen!
  • Man kann auch mehrere Personen bevollmächtigen (gemeinsam oder einzeln).

Form und Gültigkeit

  • Schriftlich verfassen: entweder handschriftlich, am PC oder mit einer Vorlage. Die Unterschrift ist wichtig!
  • Für Immobiliengeschäfte ist eine notarielle Beurkundung nötig
  • Eine notarielle Beurkundung ist generell empfehlenswert
  • Hinterlegung der Vollmacht im zentralen Vorsorgeregister ist empfehlenswert
  • Die Vollmacht sollte an einem sicheren, aber zugänglichen Ort aufbewahrt werden
AXA Generalvertretung Norbert Tomczyk
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