Vorsorgevollmacht
Die Vorsorgevollmacht ist ein Dokument, welches eine Person des Vertrauens bevollmächtigt, für jemanden zu handeln, wenn man selbst nicht mehr dazu in der Lage ist, z.B. nach einem Unfall, schwere Krankheit oder Demenz.
Ohne Vorsorgevollmacht darf nicht automatisch der Ehepartner oder ein Familienangehöriger entscheiden.
Dann muss man bei Gericht einen Betreuer bestellen.
Was kann in einer Vorsorgevollmacht geregelt werden?
Je nach Umfang darf die bevollmächtigte Person:
- Gesundheitliche Entscheidungen treffen z.B. Behandlungen zustimmen
- Finanzielle Angelegenheiten regeln z.B. Konten, Verträge, Rechnungen
- Wohnungs- und Behördenangelegenheiten klären z.B. Mietvertrag
- Post entgegennehmen, Verträge unterschreiben
Wen sollte man bevollmächtigen?
- Eine Person mit absolutem Vertrauen
- Jemanden, der verantwortungsvoll in ihrem Sinne handelt
- Idealerweise vorher alles offen besprechen!
- Man kann auch mehrere Personen bevollmächtigen (gemeinsam oder einzeln).
Form und Gültigkeit
- Schriftlich verfassen: entweder handschriftlich, am PC oder mit einer Vorlage. Die Unterschrift ist wichtig!
- Für Immobiliengeschäfte ist eine notarielle Beurkundung nötig
- Eine notarielle Beurkundung ist generell empfehlenswert
- Hinterlegung der Vollmacht im zentralen Vorsorgeregister ist empfehlenswert
- Die Vollmacht sollte an einem sicheren, aber zugänglichen Ort aufbewahrt werden
Beispiel Vollmacht
Laden Sie hier die Ansicht einer Beispiel Vollmacht herunter.
AXA Generalvertretung Norbert Tomczyk
Dinscheder Str. 31
59823 Arnsberg
Dinscheder Str. 31
59823 Arnsberg
10:00 bis 12:00
10:30 bis 12:00
10:00 bis 12:00
10:00 bis 12:00
14:30 bis 17:00
Geschlossen