Was bedeutet Pflegebedürftigkeit

Das Bundesgesundheitsministerium definiert Pflegebedürftigkeit wie folgt.

Pflegebedürftig sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbständig kompensieren oder bewältigen können. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer voraussichtlich für mindestens 6 Monate und mindestens der in §15 SGB XI festgelegten Schwere bestehen.

Hier gehen wir darauf näher ein.

Was steht im §15 SGB XI?

Der §15 SGB XI regelte die Ermittlung des Pflegegrades durch ein pflegefachliches Begutachtungsinstrument, dass Pflegebedürftigkeit in 5 Grade unterteilt. Die Bewertung erfolgt über 6 Module, diese Module werden unterschiedlich gewichtet, um die Gesamtpunkte zu berechnen.

Welche Module werden gewertet und wie gewichtet?

1. Modul Mobilität: 10%

Beweglichkeit, Treppen steigen, Positionswechsel im Bett

2. Modul kognitive und kommunikative Fähigkeiten: 15%

Orientierung, Verstehen und Mitteilen von Bedürfnissen

3. Modul Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: 15%

Nächtliche Unruhe, Aggressionen, Abwehr pflegerischer Maßnahmen

4. Modul Selbstversorgung: 40%

Waschen, Ankleiden, Toilettengang, Ernährung

5. Modul Bewältigung von/und Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen: 20%

Medikamentengabe, Verbandswechsel, Arztbesuche, Wundversorgung

6. Modul Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: 15%

Tagesablauf, Ruhezeiten, Interaktion mit anderen

Die nachfolgenden Module fließen nicht in die Berechnung mit ein, sind jedoch relevant für einen Versorgungsplan.

7. Modul außerhäusliche Aktivitäten:

Fähigkeit, das Haus zu verlassen und um an Aktivitäten teilzunehmen

8. Modul Haushaltsführung:

Bewertet die Fähigkeit, den Haushalt zu führen, einkaufen, kochen, reinigen

In den Modulen 2 und 3 wird das Modul gewertet, wo die höhere Einschränkung ist.

Welcher Pflegegrad?
Pflegegrad 1  
12,5 bis unter 27 Punkte
Pflegegrad 2
27 bis unter 47,5 Punkte
Pflegegrad 3
47,5 bis unter 70 Punkte
Pflegegrad 4
70 bis unter 90 Punkte
Pflegegrad 5
90 bis 100 Punkte

Eine Besonderheit

die besondere Bedarfskonstellation ist ein Ausnahmefall, der es ermöglicht, in Pflegegrad 5 eingestuft zu werden, auch wenn die erreichten Gesamtpunkte unter 90 liegen; sie gilt speziell für Personen mit der Gebrauchsunfähigkeit beider Arme und beider Beine. 

Unabhängig von den kognitiven Einschränkungen, um sicherzustellen, dass körperliche schwerst Pflegebedürftige (z.B. durch Lähmungen) den höchsten Grad erhalten, da ihre Situation sich den herkömmlichen Modulen entzieht.

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