Was bedeutet Pflegebedürftigkeit
Das Bundesgesundheitsministerium definiert Pflegebedürftigkeit wie folgt.
Pflegebedürftig sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbständig kompensieren oder bewältigen können. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer voraussichtlich für mindestens 6 Monate und mindestens der in §15 SGB XI festgelegten Schwere bestehen.
Hier gehen wir darauf näher ein.
Was steht im §15 SGB XI?
Der §15 SGB XI regelte die Ermittlung des Pflegegrades durch ein pflegefachliches Begutachtungsinstrument, dass Pflegebedürftigkeit in 5 Grade unterteilt. Die Bewertung erfolgt über 6 Module, diese Module werden unterschiedlich gewichtet, um die Gesamtpunkte zu berechnen.
Welche Module werden gewertet und wie gewichtet?
1. Modul Mobilität: 10%
Beweglichkeit, Treppen steigen, Positionswechsel im Bett
2. Modul kognitive und kommunikative Fähigkeiten: 15%
Orientierung, Verstehen und Mitteilen von Bedürfnissen
3. Modul Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: 15%
Nächtliche Unruhe, Aggressionen, Abwehr pflegerischer Maßnahmen
4. Modul Selbstversorgung: 40%
Waschen, Ankleiden, Toilettengang, Ernährung
5. Modul Bewältigung von/und Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen: 20%
Medikamentengabe, Verbandswechsel, Arztbesuche, Wundversorgung
6. Modul Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: 15%
Tagesablauf, Ruhezeiten, Interaktion mit anderen
Die nachfolgenden Module fließen nicht in die Berechnung mit ein, sind jedoch relevant für einen Versorgungsplan.
7. Modul außerhäusliche Aktivitäten:
Fähigkeit, das Haus zu verlassen und um an Aktivitäten teilzunehmen
8. Modul Haushaltsführung:
Bewertet die Fähigkeit, den Haushalt zu führen, einkaufen, kochen, reinigen
In den Modulen 2 und 3 wird das Modul gewertet, wo die höhere Einschränkung ist.
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Welcher Pflegegrad?
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Pflegegrad 1
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12,5 bis unter 27 Punkte
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Pflegegrad 2
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27 bis unter 47,5 Punkte
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Pflegegrad 3
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47,5 bis unter 70 Punkte
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Pflegegrad 4
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70 bis unter 90 Punkte
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Pflegegrad 5
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90 bis 100 Punkte
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Eine Besonderheit
die besondere Bedarfskonstellation ist ein Ausnahmefall, der es ermöglicht, in Pflegegrad 5 eingestuft zu werden, auch wenn die erreichten Gesamtpunkte unter 90 liegen; sie gilt speziell für Personen mit der Gebrauchsunfähigkeit beider Arme und beider Beine.
Unabhängig von den kognitiven Einschränkungen, um sicherzustellen, dass körperliche schwerst Pflegebedürftige (z.B. durch Lähmungen) den höchsten Grad erhalten, da ihre Situation sich den herkömmlichen Modulen entzieht.
Dinscheder Str. 31
59823 Arnsberg
10:00 bis 12:00
10:30 bis 12:00
10:00 bis 12:00
10:00 bis 12:00
14:30 bis 17:00
Geschlossen