Factoring ist nicht gleich Factoring – vielmehr kommt es auf die konkreten vertraglichen Bestimmungen, Ihre Branche und den gewählten Tarif an. Im Folgenden stellen wir Ihnen einige Formen des Factorings und wichtige Begrifflichkeiten etwas genauer vor.
Echtes und unechtes Factoring: Die Unterschiede
Grundsätzlich wird zwischen dem echten und dem unechten Factoring unterschieden. Die beiden Formen unterscheiden sich in diesen Punkten:
- Echtes Factoring: Der Factor trägt das volle Ausfallrisiko für die Forderung und nimmt Sie als Unternehmer nicht in Regress. Fällt die Forderung vollständig aus, haben Sie keinerlei Konsequenzen zu befürchten.
- Unechtes Factoring: Der Factor hat beim unechten Factoring im Falle eines Zahlungsausfalls das Recht, die Forderung an den Unternehmer zurückzugeben. Damit tragen Sie als Gewerbetreibender weiterhin das volle Ausfallrisiko.
Alle Factoring-Lösungen von AXA fallen unter die Kategorie „echtes Factoring“.
VOB-Factoring: Sonderform für Bau und Handwerk
Unternehmen im Bau- und Handwerksbereich profitieren besonders vom Factoring, da hier auf der einen Seite viele Rechnungen gestellt werden. Auf der anderen Seite lässt die Zahlungsmoral einiger Kunden jedoch zu wünschen übrig. Im Vergleich zu anderen Gewerbezweigen gibt es in dieser Branche aber bestimmte Einschränkungen.
Die VOB (Abkürzung für „Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen“) gibt bestimmte Bedingungen vor, unter denen Forderungen nicht ohne weiteres an einen Factor verkauft werden dürfen. Die gute Nachricht ist jedoch: Mit den Factoring-Lösungen Ihrer AXA Versicherung Martina Bürkel in Teningen im Landkreis Emmendingen ist der Forderungsverkauf auch für Handwerker und Bauunternehmer möglich. Lassen Sie sich kostenfrei vor Ort beraten!
Offenes und stilles Factoring: Die Unterschiede
Üblicherweise ist es so, dass AXA Ihre Kunden durch einen Abtretungsvermerk auf jeder Rechnung darüber informiert, dass die Forderung direkt an den Factor zu überweisen ist. Diese Formalität wird als offenes Factoring bezeichnet, da die Abtretung der Forderung für den Kunden klar zu erkennen ist.
Beim stillen Factoring hingegen verzichtet der Factor auf den entsprechenden Vermerk. Anstelle dessen tritt er in Ihrem Namen auf, sodass der Kunde nicht erkennen kann, dass Sie als Unternehmer einen Factor beauftragt haben.
Inhouse-Lösungen: Nutzen Sie Ihre bestehende Buchhaltung
Besonders bei Full-Service-Lösungen ist es üblich, dass Sie als Unternehmer das gesamte Forderungsmanagement an eine Factor wie AXA auslagern. Wenn Sie allerdings bereits eine eigene, eingespielte Buchhaltung – vielleicht sogar mit mehreren Mitarbeitern – beschäftigen, können Sie das Debitorenmanagement im Unternehmen belassen. Der Factor trägt dann lediglich das Ausfallrisiko und streckt die Forderung für Ihren Betrieb vor.