Bei einer Direktversicherung gegen Entgeltumwandlung haben Sie als Arbeitnehmer auch dann noch Anspruch, wenn Sie den Arbeitsplatz wechseln. Diese kann bei Ihrem neuen Arbeitgeber einfach fortgeführt werden.
Ihnen stehen dabei zwei Alternativen zur Verfügung:
- Ihr neuer Arbeitgeber wird neuer Vertragspartner im bestehenden Vertrag der Direktversicherung der AXA Versicherung Martina Bürkel in Teningen im Landkreis Emmendingen
- Es findet eine Übertragung der unverfallbaren Werte Ihrer Direktversicherung auf den Versorgungsträger des neuen Arbeitgebers statt und dieser erteilt Ihnen im Gegenzug unter Anrechnung des Übertragungswertes eine neue Versorgungszusage. Das muss jedoch innerhalb eines Jahres nach Beendigung des alten Arbeitsverhältnisses geltend gemacht werden.
Eine weitere Alternative bieten wir Ihnen von der AXA Versicherung Martina Bürkel in Teningen im Landkreis Emmendingen mit der privaten Fortsetzung der Direktversicherung. Dabei ergeben sich keine weiteren finanziellen Verpflichtungen für Ihren Arbeitgeber.