Wir bieten für Sie als Unternehmen im Bauhaupt- und Baunebengewerbes sowie Maschinen- und Anlagenbaus folgende Kautionsversicherungen:
- Gewährleistungsbürgschaften
- Vertragserfüllungs-/ Ausführungsbürgschaften
- An-/ Vorauszahlungsbürgschaften
- Bietungsbürgschaften
- Bauhandwerkersicherungsbürgschaften
Bei der Gewährleistungsbürgschaft handelt es sich um die sogenannte Mängelanspruchbürgschaft. Diese ist für Sie als Fachbetrieb im Bereich Bau- und Maschinenbaubranche die einfachste Lösung Sicherheitseinbehalte abzulösen und spätere Ansprüche des Auftraggebers kostengünstig und professionell erfüllen zu können. Denn Sie wissen es aus der täglichen Praxis, Auftraggeber im öffentlichen, gewerblichen, industriellen oder privaten Bereich verlangen Sicherheiten und heute werden kaum noch Aufträge ohne eine Bürgschaft für Vertragserfüllung und Gewährleistung vergeben.
Um weiterhin im Wettbewerb zu bleiben, können Sie sich eine Bürgschaft über die Bank einholen. Diese sind jedoch oft sehr teuer, hoch besichert und beeinträchtigen deutlich Ihre Kreditlinie. Mit der Kautionsversicherung der AXA sind Sie vollkommen unabhängig von dem engen Korsett der Hausbanken und können sich auf uns als zugelassener Versicherer gemäß VOB, Teil B (VOBB) auf eine günstige und flexible Bürgschaft verlassen.
In Ihrem Gewerbe unterliegen Sie nach VOB und dem BGB der Gewährleistungshaftung (§13 Abs. 1 VOBB für die Ausführung Ihrer Arbeiten. Sachmängelhaftung ist meist in Bauverträgen festgehalten. Im BGB sind die dazugehörigen Gewährleistungsfristen geregelt. Diese Bestimmungen werden in der VOB Teil B (VOBB oder VOB/B) um spezifische Regeln ergänzt. Eine Verjährungsfrist für Mängelansprüche umfasst ganze 5 Jahre und die Gewährleistungsfrist nach VOBB (§13 Abs. 4) immerhin 4 Jahre.
Üblich ist zur Sicherstellung der Gewährleistungshaftung die Einbehaltung von 5 % der Auftragssumme. Diese stehen Ihnen folglich bis zum Anlauf der Gewährleistungshaftung nicht zur Verfügung. Damit Sie den Sicherheitseinbehalt ablösen können und so unmittelbar über die ganze Auftragssumme verfügen können, steht Ihnen die Möglichkeit der Bürgschaft zur Verfügung. Auch die Ausführung bzw. Vertragserfüllung ist in der Regel abzusichern. Das lässt sich einfach mit einer Ausführungs- oder Vertragserfüllungsbürgschaft erreichen.