Im Rahmen eines Insolvenzverfahrens müssen Sie im Rahmen Ihrer Tätigkeit über fundierte Kenntnisse von Gesetzen und Rechtsverordnungen sowie betriebswirtschaftliche Kenntnisse verfügen. Mit der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung der AXA Versicherung Martina Bürkel in Teningen erhalten Sie einen vollen Versicherungsschutz für die nach der Insolvenzordnung erlaubten (vorläufigen) Tätigkeiten als Sachverständiger, Gutachter, Insolvenz- oder Sonderverwalter, Sachwalter, Mitglied des Gläubigerausschusses, Unternehmensleiter (im Rahmen der Eigenverwaltung gem. §§ 270-285 InsO) oder als Verfahrenskoordinator im Rahmen der Insolvenz einer Unternehmensgruppe nach § 3e InsO.
Ihre Vorteile:
- Sie erhalten einen umfassenden Versicherungsschutz bei unzureichender Gutachtenerstellung des vorläufigen Insolvenzverwalters
- Mitversichert ist die Kalkulations-, Organisations- oder Investitionstätigkeit im Rahmen der Betriebsfortführung
- Zudem ist der Versicherungsschutz bei öffentlich-rechtlichen Ansprüchen, insbesondere Ansprüche aus §§ 34, 69 Abgabenordnung inbegriffen
- Es sind Ansprüche nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) mitversichert
- Sie erhalten eine Mitversicherung von vorsätzlichen Vermögensstraftaten (Vertrauensschäden), die durch Personal des Versicherungsnehmers oder des Insolvenzschuldners begangen werden
- Besondere Bedingungen/ Highlights für die Tätigkeit als Sanierungsgeschäftsführer, CRO oder Generalbevollmächtigter im Rahmen der Eigenverwaltung (§§ 270 ff. InsO)
- Es gibt keinen Selbstbehalt im Schadensfall