Rechtsschutz für angestellte Ärzte
Schützen Sie sich als angestellter Arzt umfassend gegen mögliche Anzeigen Ihrer Patienten wegen unterlassener Hilfeleistung oder fahrlässiger Körperverletzung infolge einer gestellten Fehldiagnose im Rahmen des Straf-Rechtsschutzes.
Darüber hinaus bieten wir Ihnen – kostenlos im Tarif inkludiert - auch Versicherungsschutz während der Ausübung gelegentlicher selbständiger Tätigkeiten wie beispielsweise Not- oder Bereitschaftsdienste, Urlaubsvertretungen, Dienste auf Großveranstaltungen etc.
Ebenfalls vom Schutz erfasst sind Gutachtertätigkeiten wenn Sie als Gutachter oder beratender Konsiliararzt agieren.
Im Rahmen der Niederlassungsklausel übernehmen wir während Ihrer Vorbereitungsphase eine eigene Praxis zu eröffnen, Kosten, die aus Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Vorbereitung stehen – beispielsweise ergeben sich Vertragsstreitigkeiten aus dem Kauf eines medizinischen Gerätes.