Lehramtsanwärter? Wie hoch ist das Gehalt
im Referendariat?

Während des Referendariats seid Ihr Beamtenanwärter oder auch Beamte auf Widerruf genannt. Ihr befindet euch noch in der Ausbildung und erhaltet daher als Gehalt sogenannte Anwärterbezüge.

Diese Bezüge sind abhängig vom Familienstand, der Besoldungsgruppe, dem Bundesland und der Schulform für die ihr tätig seid.

Konkret:

  • Besoldungsgruppe: Beamte sind in Besoldungsgruppen eingeteilt. Diese richten sich nach der Tätigkeit bzw. dem Amt, für welches der Beamte tätig ist. Anwärter werden in die gleiche Besoldungsgruppe eingeordnet, in die sie auch als „fertige“ Lehrer eingeordnet werden würden.
    Lehrer/-innen sind in der Besoldungsgruppe A. Diese Besoldungsgruppe A ist wiederum in die Untergruppen A5 bis A16 gegliedert (für das Land NRW)
  • Schulform: Als Grundschullehrer/-in sind Sie in Besoldungsgruppe A12, als Gymnasiallehrer/-in sogar in A13. Als Anwärter in einer Grundschule erhalten Sie also die Anwärterbezüge aus A12 und als Anwärter am Gymnasium die Anwärterbezüge aus A13.
  • Bundesland: Jedes Bundesland hat eigene Besoldungstabellen, d.h. eigene Bestimmungen, die die Besoldung der Beamten und Beamtenanwärter festlegen. Aus diesem Grund können sich die Anwärterbezüge der einzelnen Bundesländer auch bei Lehramtsanwärtern der gleichen Schulform unterscheiden.

     Hier findet Ihr die Beamtenanwärterbezüge für NRW:
    A 5 - A 8 einen Anwärterbetrag von 1.199,78€ monatlich
    A 9- A 11 einen Anwärterbetrag von 1.255,68€ monatlich
    A 12 einen Anwärterbetrag von 1.400,37€ monatlich
    A 13 einen Anwärterbetrag von 1.433,28€ monatlich
  • Familienzuschlag: Als Beamter oder Beamtenanwärter erhaltet ihr einen monatlichen Familienzuschlag, wenn Ihr verheiratet seid und/oder Kinder habt. Dieser Zuschlag kommt zu euren Anwärterbezügen hinzu. Auch der Familienzuschlag ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

    Hier findet Ihr die monatlichen Familienzuschläge für NRW für die Besoldungsgruppen A 9 - A 13:
    Zuschlag für Verheiratete = 137,50€
    Zuschlag für das erste Kind = 257,25€, für das zweite Kind zusätzlich 119,75€ , für das dritte und jedes weitere Kind zusätzlich 368,44€
     

Wichtig: Als Beamter oder Beamtenanwärter zahlt Ihr keine Sozialversicherungsbeiträge wie Renten- und Arbeitslosenbeiträge jedoch sehr wohl Lohn- und ggf. Kirchensteuer.

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