Für verbleibendes Vorsorgevermögen gelten je nach gewählter Auszahlungsform unterschiedliche Regelungen. Bei einem befristeten Auszahlungsplan kann noch nicht ausgezahltes Kapital grundsätzlich vererbbar sein. Wird hingegen eine lebenslange Leibrente vereinbart, können ergänzend Rentengarantiezeiten von zehn oder zwanzig Jahren vorgesehen werden.
Auch eine Übertragung auf Ehepartner kann unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein. Dabei lässt sich vorhandenes Altersvorsorgevermögen auf einen eigenen förderfähigen Altersvorsorgevertrag übertragen, ohne dass bereits erhaltene staatliche Förderungen zurückgezahlt werden müssen.
Das Altersvorsorgedepot der AXA Versicherung Claus Decker oHG in Euskirchen berücksichtigt damit neben dem Vermögensaufbau auch die spätere Verwendung des Kapitals und mögliche Regelungen zugunsten von Hinterbliebenen.