Ansprüche
Von Ihrer Anwartschaftsversicherung profitieren Sie, falls Ihre Heilfürsorge wegfällt. Diese ist ein wichtiger Bestandteil Ihrer Krankenversorgung, da Berufe im öffentlichen Dienst oft mit einem beruflichen Risiko in Verbindung stehen. Dieser besondere Schutz entfällt, wenn Sie Ihre aktive Laufbahn beenden oder Sie in den Einzeldienst wechseln. Somit haben Sie einen Anspruch auf Beihilfe, die allerdings nur zu 70% erstattet wird. Für die Übernahme der restlichen 30% benötigen Sie dadurch eine private Krankenversicherung. Mit dem Abschluss der Anwartschaftsversicherung der DBV garantieren wir Ihnen somit eine Aufnahme in unsere private Krankenversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung.