Besonderheiten für Beamte
Nicht alle Beamte kommen in den Genuss einer automatischen Beihilfe. Manche Berufsgruppen wie Vollzugsbeamte der Bundespolizei, Beamte einiger Berufsfeuerwehren und Justizvollzugsbeamte haben Anspruch auf die sogenannte Heilfürsorge. Teilweise trägt der Dienstherr dabei sogar die kompletten Behandlungskosten. Wenn die Angehörigen nicht sozialversicherungspflichtig sind, sind sie ebenfalls beihilfeberechtigt. Allerdings können sie nicht die Heilfürsorge in Anspruch nehmen. Beamte einer bestimmten Berufsgruppe unterliegen in ihrem Beruf einem erhöhten Krankheits- und Verletzungsrisiko, deshalb wurde diese Sonderform der gesundheitlichen Fürsorge geschaffen.