Die Heilfürsorge
Sie ist ein wichtiger Bestandteil der Krankenversorgung für die Bereiche des Öffentlichen Dienstes, weil Sie aufgrund beruflicher Risiken besonderen Schutz benötigen. Allerdings übernimmt die Heilfürsorge nicht alle Kosten, so dass es keine Erstattungen bei Zahnersatz oder Sehhilfen gibt.
Darüber hinaus gilt sie nicht für Familienmitglieder, die nur unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Beihilfe haben. Sorgen Sie bereits jetzt vor und sichern Sie sich eine Anwartschaft auf eine private Krankenversicherung für Beamte und eine private Zusatzversicherung nach Tarif "BN Heilfürsorge". Sollte die Heilfürsorge einmal wegfallen, wird es problematisch. Bei Vorerkrankungen oder im fortgeschrittenen Alter nehmen Sie die privaten Krankenversicherungen nicht mehr auf oder es werden hohe Zuschüsse fällig. Schließen Sie bereits während Ihrer Dienstzeit eine Anwartschaftsversicherung ab und sichern Sie sich Ihre Vorteile. Es wird keine erneute Risikoprüfung durchgeführt, Sie müssen keine Wartezeit einhalten, Krankheiten und deren Folgen, die während der Anwartschaftsversicherung entstanden sind, werden mitversichert. Sie werden garantiert in die private Krankenversicherung aufgenommen und profitieren von deren Vorteilen. Sie und Ihre beihilfeberechtigten Familienmitglieder sind sofort mitversichert.