Die Krankenversicherung für Beamte – auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten
Als Beamter auf Widerruf haben Sie bereits Anspruch auf eine Beihilfe. Das heißt, dass Ihr Dienstherr sich mit einem bestimmten Anteil an Ihren Krankheits- und Gesundheitsvorsorgekosten beteiligen muss. Die Höhe der Beihilfe ist gesetzlich geregelt und wird maßgeblich von Ihrem Familienstand bzw. von der Frage ob Sie Kinder haben oder nicht, beeinflusst. Ein kinderloser Beamter, erhält 50 % der beihilfefähigen Kosten über die Beihilfe erstattet. Die restlichen Kosten tragen Sie selbst. Im Fall eines Krankenhausaufenthalts, einer Operation oder einer teuren Medikation kann das schon eine echte Herausforderung werden – bis hin zu einer Mammutaufgabe. Vor allem, wenn die Beihilfestelle sich Zeit lässt mit der Überweisung Ihrer Leistungen. In diesen Situationen steht Ihnen die Krankenversicherung für Beamte der DBV zur Seite.