Als klassischer Arbeitnehmer ist man in der gesetzlichen Krankenversicherung abgesichert. Erst wenn man im Jahreseinkommen oberhalb der Bemessungsgrenze liegt ist man nicht mehr verpflichtet, sich in der gesetzlichen Krankenversicherung zu versichern. In diesem Fall kann man die umfassenderen Leistungen einer privaten Krankenversicherung in Anspruch nehmen.
Selbstständige und Beamte hingegen können unabhängig von Einkommensgrenzen unmittelbar in eine private Krankenversicherung eintreten. Für Beamte gelten dabei gesonderte Tarife, da hier ein Zuschuss vom Dienstherrn in Form einer Beihilfe gewährt wird.
Die private Krankenversicherung ist für jeden geeignet, der aufgrund seines Einkommens, einer selbstständigen oder einer freiberuflichen Tätigkeit nicht verpflichtet ist, sich in der gesetzlichen Krankenversicherung zu versichern.