Youngtimer
Die Voraussetzungen für eine Youngtimer-Versicherung sind unterschiedlich. Ihr Pkw muss zwischen dem 01.01.1980 und dem 31.12.1987 erstmalig zugelassen worden sein. Außerdem muss er in der Positivliste für Youngtimer stehen. Ihr Youngtimer sollte sich auch in einem überdurchschnittlichen Erhaltungs- und Originalzustand befinden. Dies bedeutet, dass ein maximal zwei Jahre altes Marktwertgutachten mit der Zustandsnote 2 oder besser sowie ein Mindestwert von 4.000 Euro vorliegen müssen. Weitere Voraussetzungen sind eine geringe jährliche Fahrleistung (bis ca. 8.000 km), der Youngtimer muss als Zweitfahrzeug eingesetzt werden, in einer Garage untergestellt werden und darf nur von Personen über 30 Jahren benutzt werden. Auch kann Ihr Youngtimer nur als Pkw versichert werden, wenn er der Versicherungsnehmer ist.