In vielen Berufsgruppen ist es der Fall, dass Sie aufgrund der Art Ihrer Einstellung keinen Anspruch auf eine gesetzliche Krankenversicherung haben. In so einem Fall übernimmt der Arbeitgeber eine Beihilfe, wenn es dazu kommt, dass Sie Krank werden oder ein längerer gesundheitlich bedingter Ausfall bevorsteht. Für einen Beamten zum Beispiel oder eine Person, die in einem Beruf des öffentlichen Dienstes angestellt ist, bedeutet das, dass diese sich für den Rest der anfallenden Kosten eine private Krankenversicherung zulegen muss, damit keine Kosten auf sie selbst abgewälzt werden. Da sich Ihre Bezahlung nach Ihrem Dienstalter und Status der Anstellung richtet, ist es schon mit Berufsbeginn sinnvoll eine zusätzliche Krankenversicherung abzuschließen für den Fall, dass Sie durch einen schweren Krankheitsfall intensive ärztliche Hilfe benötigen. Die AXA Hauptvertretung Fink & Wagner GmbH in Berlin bietet hierfür eine an die Beihilfe angepasste Krankenversicherung: die beihilfekonforme Krankenversicherung. Auch hier gilt: der Zuschuss des Rundum-Schutzes ist abhängig von der Höhe Ihres Amtes, beginnend mit dem Beamtenanwärter und dem Anwärtergrundbetrag. Erfahren Sie im Folgenden und durch unser Beratungskonzept, das wir mit Hilfe unseres kompetenten Personals bereitstellen können, was genau Sie für die beihilfekonforme Krankenversicherung für Beamte und Personal im öffentlichen Dienst beachten müssen.