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Alle wichtigen Informationen stehen hier zum Download für Sie bereit.
Bitte beachten!
Schadensbegrenzung gehört zu Ihren Pflichten (Obliegenheiten) als Versicherungsnehmer!
Wichtig! Generell gilt, die beschädigten Gegenstände bis zur Freigabe durch die Versicherung aufzubewahren.
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Ihre AXA Generalvertretung Norbert Tomczyk in Arnsberg