Schon immer waren Beamte in der Berufswelt eine besondere Gruppierung – sie sind weder angestellt noch arbeiten sie auf selbständiger Basis für ihren Dienstherrn.
Diese Besonderheit hat auch zur Folge, dass Beamte und Beamtenanwärter von der Pflichtmitgliedschaft in der Sozialversicherung befreit sind – so also auch von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht.
Somit ergeben sich zwei Alternativen für die Absicherung im Krankheitsfall:
- Mitgliedschaft als freiwillig gesetzlich Versicherter in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
- Abschluss einer privaten, beihilfekonformen Krankenversicherung (PKV)