Die Anwartschaft für Heilfürsorgeberechtigte – sorgt heute schon für Planungssicherheit

Die Heilfürsorge ist die Art der Krankenversicherung für Teile des öffentlichen Dienstes. Hier kommen diejenigen in den Genuss der Heilfürsorge, die durch ihren Beruf in besonderer Art und Weise Versicherungsschutz benötigen, weil Sie besonders gefährdet sind. Doch wenn der Heilfürsorgeberechtigte die Abteilung wechselt und nicht mehr den gleichen Gefahren ausgesetzt ist, erlischt auch der Anspruch auf Heilfürsorge und Sie haben wieder den klassischen Beihilfeanspruch. Gleiches gilt, wenn Sie aus einem Beamtenverhältnis das mit der Heilfürsorge bedacht war, in den Ruhestand gehen. Auch hier greifen nur noch die Beihilferegelungen, die für Ihren Dienstherrn gelten.

Wo genau liegen die Unterschiede zwischen den Heilfürsorge und der Beihilfe?

Die Heilfürsorge ist ein umfassender Versicherungsschutz. Hier werden alle Kosten übernommen, die eine gesetzliche Krankenversicherung auch übernehmen würde und noch einige mehr. Sie kommen zwar nicht zur Gänze in den Genuss einer privaten Krankenversicherung, sind aber vom Leistungspaket schon sehr nah dran. Im Vergleich dazu kennt die Beihilfe zwar noch mehr Leistungen, hier werden aber immer nur ein bestimmter Prozentualer Anteil der Kosten übernommen. Je nach Familienstand können das bei Ihnen als Beihilfeberechtigten zwischen 50 % und 70 % der Kosten sein. Ehepartner und Kinder erhalten, soweit sie nicht selbst pflichtversichert sind, 80 % bzw. 70 % der beihilfefähigen Kosten. Den Restbetrag müssen Sie selbst tragen – das kann im Vergleich zur Heilfürsorge schon eine erhebliche finanzielle Mehrbelastung werden.

Wie können Sie sich gegen diese Mehrkosten absichern?

Es gibt eine sehr günstige Versicherungslösung für Beihilfeberechtigte – die private Krankenversicherung der DBV. Allerdings ist es bei dieser Krankenversicherung wie bei jeder anderen Krankenversicherung auch. Vor dem Abschluss dieser Versicherung erfolgt eine medizinische Untersuchung und Sie müssen entsprechende Fragebögen ausfüllen. Anhand der Ergebnisse und einiger anderer Faktoren wird dann Ihr Beitrag ermittelt. Schließen Sie beispielsweise erst mit dem Eintritt in den Ruhestand eine solche Versicherung ab, sind die monatlichen Beiträge natürlich deutlich höher, als wenn Sie Ihre private Krankenversicherung für Beihilfeberechtigte schon deutlich früher abgeschlossen hätten. Abhilfe schafft da die Anwartschaftsversicherung der DBV.

Das bietet Ihnen die Anwartschaftsversicherung der DBV

An dem Tag, an dem Sie die Anwartschaftsversicherung der DBV abschließen, durchlaufen Sie dasselbe Prozedere, als wenn Sie eine Krankenversicherung für Beihilfeberechtigte abschließen würden. Am Ende erfahren Sie, welchen Beitrag Sie für Ihre spätere Krankenversicherung zahlen werden. Denn mit der Anwartschaft erwerben Sie das Zugangsrecht zu einer privaten Krankenversicherung für Beihilfeempfänger zu den Konditionen, die an dem Tag gelten würden, an dem Sie Ihre Anwartschaft abschließen. Das Risiko einer Verschlechterung der Gesundheit liegt allein beim Versicherer. Wichtig ist dabei:

  • Keine Wartezeiten und keine Gesundheitsprüfung bei der Umwandlung in einen aktiven Versicherungsschutz
  • Krankheiten während der Anwartschaft sind mitversichert

Lassen Sie sich beraten – wir zeigen Ihnen gern Ihre Möglichkeiten auf.

Eine bessere Art für finanzielle Planungssicherheit zu sorgen, gibt es im Bereich der Krankenversicherung kaum. Lassen Sie sich von unseren Experten der AXA und DBV Geschäftsstelle Antonio Sanchez Seoane in Essen beraten – wir helfen Ihnen gern die Lösungen zu finden, die für Sie am besten passen.

AXA Geschäftsstelle Antonio Sanchez Seoane
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