Die gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) muss als Pflichtversicherung vom Arbeitgeber für seine Mitarbeiter eingerichtet werden. Sie umfasst aber ausschließlich Arbeits- und Wegeunfälle, und das auch nur, wenn durch den Unfall eine um mindestens 20prozentige Minderung der Erwerbsfähigkeit vorliegt.
Die gesetzliche Unfallversicherung weist somit große Lücken auf, die durch eine ergänzende betriebliche Gruppenunfallversicherung geschlossen werden können.
Warum eine betriebliche Gruppenunfallversicherung?
Da sich etwa 80% der Unfälle außerhalb der Arbeitszeit, und somit auch außerhalb der gesetzlichen Unfall-Pflichtversicherung, ereignen, lassen sich die verbleibenden Folgen nur durch eine private Absicherung abfedern.
Die Absicherung durch einen betrieblichen Gruppenvertrag ist zum einen günstiger als einzelne private Einzelverträge, zum anderen ist eine betriebliche Absicherung auch immer ein wertvolles Instrument der Mitarbeiterbindung. Ihre Mitarbeiter werden es Ihnen danken, wenn für die finanziellen Belastungen eines Unfalls, die durch die gesetzliche Unfallversicherung nicht ausreichend gedeckt sind, über Ihren Betrieb eine Lösung gefunden wurde.
Was deckt eine Gruppenunfallversicherung ab?
Individuell auf jeden Mitarbeiter angepasster Versicherungsschutz, weltweite Deckung, 24/7 Schutz während Arbeit und Freizeit, Kapital- und Rentenleistungen und Schutz des Arbeitgebers, das sind nur einige Schlagworte, die eine betriebliche Gruppenunfallversicherung ausmachen.
Es können speziell auf den Mitarbeiter zugeschnittene Leistungen vereinbart werden.
Die betriebliche Gruppenunfallversicherung der AXA Geschäftsstelle
Meyer, Schwarz & Grauli ist somit ein wunderbares Instrument zusätzliche Sozialleistungen an Ihre Mitarbeiter weiterzugeben.
Wer ist versichert?
Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer können in der betrieblichen Gruppenunfallversicherung berücksichtigt werden.
Es obliegt dem Arbeitgeber ob er seine gesamte Belegschaft, nur einzelne Personen, oder bestimmte Mitarbeitergruppen (beispielsweise mit besonders unfallgefährdeten Tätigkeiten), absichert. Da der Versicherungsschutz also auf allen Unternehmensebenen und für bestimmte Mitarbeitergruppen individuell vereinbar ist, sichert sich auch ihr Unternehmen gegen jegliche Art unfallbedingter Ausfälle ab.
Wie wird die Gruppenunfallversicherung versteuert?
Sobald es sich um eine Gruppenunfallversicherung mit mindestens zwei versicherten Arbeitnehmern handelt, sind die Beiträge als Betriebsausgaben von der Steuer absetzbar. Gleichfalls gilt dies für den persönlichen Anteil im Rahmen der privaten Vorsorge.