AXA Hagen Meyer, Schwarz & Grauli oHG | Pensionszusage

AXA  Meyer, Schwarz & Grauli oHG in Hagen Pensionszusage | AXA Versicherung - Meyer, Schwarz & Grauli oHG in Hagen

Direktzusage / Pensionszusage

Wie funktioniert eine Pensionszusage?

Durch die Direkt- oder Pensionszusage erhält der Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber beim Eintritt ins Rentenalter eine vereinbarte Leistung, zum Beispiel eine monatliche Rente. Auch Hinterbliebene können über die Direktzusage abgesichert werden.

Wie umfänglich die Aufwendungen sind, richtet sich in der Regel nach der Höhe des Gehaltes und der Dauer der Betriebszugehörigkeit.

Was ist der Pensions-Sicherungs-Verein?

Der Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) übernimmt den Schutz der Leistungsverpflichtung bei Insolvenz des Arbeitgebers.

 

Wie wird die Pensionszusage finanziert?

Ob die Finanzierung der Direktzusage allein durch den Arbeitgeber erfolgt oder diese gemeinsam mit dem Arbeitnehmer, z.B. durch eine Entgeltumwandlung, stattfindet, wird zwischen beiden Parteien vereinbart.

Da der Betrieb durch vorzeitige Versorgungsfälle mit einem hohen finanziellen Risiko belastet werden kann, empfiehlt sich dringend die Einrichtung einer Rückdeckungsversicherung.

Für die Höhe der zugesagten Leistungen gibt es grundsätzlich keine Obergrenzen.

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Die Vorteile und Nachteile der Pensionszusage für Arbeitnehmer
 

Vorteile für den Arbeitnehmer:

  • Möglichkeit einer unbegrenzt steuerfreien Entgeltumwandlung
  • keine Obergrenze für Zuwendungen und daraus resultierende Leistungen
  • auch die Absicherung von Hinterbliebenen ist möglich
  • Geschützt gegen Insolvenz des Arbeitgebers

Nachteile des Arbeitnehmers:

  • kann nach Ausscheiden nicht mit eigenen Beiträgen fortgeführt werden
  • keine automatische Übertragung bei Arbeitgeberwechsel

Die Vorteile und Nachteile der Pensionszusage für Arbeitgeber

Vorteile für den Arbeitgeber:
 

  • Beiträge zu Pensionsrückstellungen sind ein steuermindernder Aufwand
  • Mitarbeiterbindung
  • Pensionszahlungen sind Betriebsausgaben

Nachteile für den Arbeitgeber:
 

  • Bilanzverlängerung
  • der Verwaltungsaufwand ist relativ hoch
  • eine Beitragszusage mit Mindestleistung ist nicht möglich
  • Beitragspflicht beim Pensions­Sicherungs­Verein (PSVaG)

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