Erstklassige Versorgung
Profitieren Sie von der Behandlung als Privatpatient – sowohl ambulant als auch stationär.
- Schnelle Termine bei Fachärzten
- Behandlung durch Chefärzte
- Zugang zu modernsten Diagnose- und Therapiemethoden
Dann sind Sie bei uns genau richtig. Gemeinsam finden wir den optimalen Gesundheitsschutz – individuell, leistungsstark und zukunftssicher.
Profitieren Sie von der Behandlung als Privatpatient – sowohl ambulant als auch stationär.
Keine Sorge vor steigenden Beiträgen im Alter
Unser Fachwissen zahlt sich für Sie aus
S
Grundschutz
M
Gut versichert
L (Neu)
Premiumschutz
El Bonus, Kompakt Zahn-U, KTGV42-U/140, PVN
ActiveMe, Komfort-Zahn-U, KTGV42-U/140, PVN
GesundExtra 1, Premium Zahn-U, KTGV42-U/140, KHT-U/50, PVN
Zahnleistungen
Zahnersatz
60-70%
75-85%
90%
Zahnbehandlung
100%
100%
100%
Zahnprophylaxe
100%
100%
100%
Ambulante Leistungen
ambulante Arztbehandlung
100%
100%
100%
direkt zum Facharzt (ohne Überweisung)
75%
80%
100%
Online-Arzt
ja
ja
ja
Arzthonorare über Höchstsatz
nein
nach vorheriger Zusage
ja
Übernahme empfohlener Schutzimpfungen
100%
100%
100%
Vorsorge über gesetzlichem Niveau
ja
ja
ja
Arzneimittel
100%
100% für Generika sonst 80%
100%
Arzneimittel ohne ärtzliche Verordnung
nein
nein
ja bis 120€/ Jahr
Erstattung Heilpraktiker
75% bis max. 1000€/ Jahr
80% bis max. 1000€/ Jahr
100% bis max. 2000€/ Jahr
Erstattung Präventionskurse
nein
100% bis max. 200€/ Jahr
100% bis max. 300€/ Jahr
ambulante Psychotherapie
70% bis max. 50 Sitzungen/ Jahr
80% für beliebig viele Sitzungen
100% für beliebig viele Sitzungen
Heil- und Hilfsmittel
Erstattung Heilmittel (z.B. Massagen, Ergotherapie)
75%
80% bis 1.600€, danach 100%
100%
Erstattung Hilfsmittel (z.B. Orthesen, Rollstühle)
100% bei Bezug über AXA, sonst 75%
100% bei Bezug über AXA, sonst 80%
100%
Sehhilfe (Brille und Kontaktlinsen)
100€ alle 2 Jahre
250€ alle 2 Jahre
600€ alle 2 Jahre
Sehschärfenkorrektur (z.B. Lasik)
100% bis max. 400€ je Auge/ 10 Jahre
100% bis max. 1.000€ je Auge
100% bis max. 5000€ alle 5 Jahre
Stationäre Leistungen
Arzt im Krankenhaus
Stationsarzt
Chefarzt
Chefarzt
Arzthonorare über Höchsatz
nein
ja
ja
Zimmerart im Krankenhaus
Mehrbettzimmer (hier wird auch von allgemeiner Pflegeleistung gesprochen)
Zweibettzimmer
Einbettzimmer
Erstattungen und Bonus
Pauschalerstattung
nein
nein
ja, 900€ pro Jahr
Rückerstattung und Bonus
Erfolgsabhängig: ab 1 Jahr 600€
Erfolgsabhängig: ab 1 Jahr 800€
Erfolgsabhängig: ab 1 Jahr 1200€
Beitragsfrei bei Anspruch auf Elterngeld
nein
nein
ja, für max. 6 Monate
Krankentagegeld
Krankentagegeld für Angestellte
140€ pro Tag ab dem 42. Tag der Arbeitsunfähigkeit
140€ pro Tag ab dem 42. Tag der Arbeitsunfähigkeit
140€ pro Tag ab dem 42. Tag der Arbeitsunfähigkeit
Krankentagegeld für Selbstständige
Nein
50 pro Tag ab dem 28. Tag der Arbeitsunfähigkeit
70€ pro Tag ab dem 28. Tag der Arbeitsunfähigkeit
Selbstbehalt
Selbstbehalt für Erwachsene
360€ pro Jahr
20% bis max. 500€
0€
Berechnen Sie jetzt Ihren maßgeschneiderten Gesundheitsschutz.
Selbstständige, Beamte, Studenten und Freiberufler können ohne Voraussetzungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung in die private Krankenversicherung wechseln.
Angestellte müssen hingegen ein jährliches Bruttoeinkommen über der Versicherungspflichtgrenze haben (im Jahr 2026: 77.400 Euro und im Jahr 2027: voraussichtlich 84.600 Euro).
Diese Grenze wird jedes Jahr neu festgelegt und sollte nicht mit der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verwechselt werden.
Bei einem höheren Einkommen kann ein Vergleich zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung sinnvoll sein, sofern ein Wechsel für Sie möglich ist.
Der PKV-Beitrag richtet sich insbesondere nach Ihrem Eintrittsalter, der Gesundheitsprüfung und dem gewählten Leistungsumfang. Ein höheres Einkommen allein führt nicht zu einem höheren Beitrag. Bei sinkenden Einkünften reduziert er sich allerdings ebenfalls nicht automatisch.
Selbstständige und Freiberufler tragen ihre Krankenversicherungsbeiträge in der Regel selbst – grundsätzlich sowohl in der GKV als auch in der PKV. In der GKV werden beitragspflichtige Einnahmen nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt.
Eine besonders hohe Ersparnis lässt sich deshalb nicht pauschal versprechen. Entscheidend sind der konkrete Tarif, mögliche Selbstbeteiligungen, Ihre Familiensituation und die langfristige Finanzierbarkeit. Wir vergleichen diese Punkte gemeinsam mit Ihnen.
Bei der Wahl Ihrer privaten Krankenversicherung zählt mehr als der aktuelle Monatsbeitrag. Entscheidend ist, wie gut die vereinbarten Leistungen zu Ihrem Bedarf passen und ob der Schutz langfristig finanzierbar ist. Auch Selbstbeteiligungen und ergänzende Gesundheitsservices gehören in den Vergleich.
Wir unterstützen Sie dabei, einen passenden AXA-Tarif auszuwählen. Gemeinsam besprechen wir Leistungen, Erstattungsgrenzen und verfügbare Gesundheitsservices – damit Sie nachvollziehen können, welchen Schutz Sie für Ihren Beitrag erhalten.
Die Höhe Ihres PKV-Beitrags hängt insbesondere vom gewählten Leistungsumfang, Ihrem Eintrittsalter und dem Ergebnis der Gesundheitsprüfung ab. Ein jüngeres Eintrittsalter kann günstigere Ausgangsbeiträge ermöglichen. Dauerhaft niedrigere Beiträge oder geringere Gesundheitskosten lassen sich daraus jedoch nicht ableiten.
Mit einer vereinbarten Selbstbeteiligung können Sie Ihren Monatsbeitrag häufig reduzieren. Dafür tragen Sie einen Teil der Behandlungskosten selbst. Entscheidend ist deshalb, die mögliche Beitragsersparnis und die zusätzlichen Eigenkosten gemeinsam zu betrachten.
Die Berechnung der jährlichen Versicherungspflichtgrenze in der privaten Krankenversicherung basiert auf dem durchschnittlichen Bruttolohn (Jahresarbeitsentgelt) und wird kontinuierlich angepasst, um dem steigenden durchschnittlichen Einkommen gerecht zu werden.
Angestellte, die nicht im Beamtenverhältnis arbeiten, können in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln, wenn ihr jährliches Bruttoeinkommen die Versicherungspflichtgrenze überschreitet.
Mit einem solchen Einkommen ist es möglich, sich von der Krankenversicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung zu befreien und durch einen Wechsel oftmals Beiträge zu sparen.
Beamte im öffentlichen Dienst haben unabhängig von ihrem Einkommen die Möglichkeit, eine private Krankenversicherung mit Beihilfe zu wählen, z. B. speziell für Lehrer.
Wir empfehlen einen Vergleich der Leistungen zwischen Ihrer aktuellen Versicherung und unserer privaten Krankenversicherung von AXA, um die beste und kostengünstigste Option für Ihren Wechsel zu finden.
Welcher Tarif in der privaten Krankenversicherung für Sie optimal geeignet ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu zählen zum Beispiel, welche Leistungen Ihnen besonders wichtig sind, ob Sie selbstständig sind und ob Sie eine Selbstbeteiligung wünschen.
Lassen Sie sich persönlich von unserem Team in Hagen beraten – gemeinsam finden wir den idealen Tarif für Ihre Wünsche, Budget und Lebensphase.
Mit dem Optionstarif VIAlife von AXA sichern Sie sich frühzeitig die Möglichkeit, später in eine private Krankenvoll- oder Zusatzversicherung zu wechseln – ohne erneute Gesundheitsprüfung.
Wenn sich Ihre Lebenssituation oder Ihr Versicherungsbedarf verändert, kann ein Tarifwechsel innerhalb Ihrer privaten Krankenversicherung sinnvoll sein. Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, welche Möglichkeiten bestehen und wie sich ein Wechsel auf Beiträge, Leistungen und mögliche Eigenanteile auswirkt.
So können Sie beurteilen, ob der neue Tarif zu Ihren Bedürfnissen passt und welche Vor- und Nachteile damit verbunden sind.
In der privaten Krankenversicherung benötigt jedes Familienmitglied einen eigenen Versicherungsschutz mit einem eigenen Beitrag.
Für Ihr neugeborenes Kind ist bei AXA eine Kindernachversicherung ohne Gesundheitsprüfung, Risikozuschläge und Wartezeiten möglich. Dafür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Bei erfüllten Voraussetzungen besteht der Schutz rückwirkend ab Geburt; auch die Beiträge fallen ab diesem Zeitpunkt an. Die gesetzliche Grundlage bildet § 198 Versicherungsvertragsgesetz.
Wir unterstützen Sie dabei, den passenden Versicherungsschutz für Ihr Kind rechtzeitig zu beantragen.
Als Privatpatient erhalten Sie von Ihrer Arzt- oder Heilpraktikerpraxis eine Rechnung. Diese reichen Sie bei AXA ein – per Post oder bequem digital über My AXA in der App oder im Kundenportal. AXA prüft die Unterlagen und erstattet die Kosten im vereinbarten Tarifumfang unter Berücksichtigung möglicher Selbstbeteiligungen und Erstattungsgrenzen.
Bei einem stationären Krankenhausaufenthalt können die allgemeinen Krankenhausleistungen mithilfe Ihrer AXA-Versichertenkarte direkt abgerechnet werden. Je nach Tarif gilt dies auch für versicherte Zimmerzuschläge. Privatärztliche Leistungen, beispielsweise eine Chefarztbehandlung, werden dagegen üblicherweise separat in Rechnung gestellt und von Ihnen zur Erstattung eingereicht.
Auch im Ruhestand zahlen Sie Ihre PKV-Beiträge weiterhin selbst an den Versicherer. Der gesetzliche Zuschlag von 10 % entfällt zum Jahresende des Jahres, in dem Sie 60 werden. Ab dem folgenden Januar wird dieser Zuschlag nicht mehr erhoben.
Eine bestehende Krankentagegeldversicherung endet beim Bezug einer Altersrente nach Maßgabe der Versicherungsbedingungen. Damit entfällt auch der zugehörige Beitrag. Wir prüfen mit Ihnen rechtzeitig, welche Regelungen für Ihren Vertrag gelten. Diese Entlastungen schließen spätere Beitragsanpassungen nicht aus.
Beziehen Sie eine gesetzliche Rente, können Sie unter den gesetzlichen Voraussetzungen einen Zuschuss zu Ihrer privaten Krankenversicherung beantragen. Seine Höhe richtet sich nach Ihrer gesetzlichen Rente und ist auf die Hälfte Ihrer tatsächlichen Krankenversicherungsbeiträge begrenzt. Zur privaten Pflegepflichtversicherung zahlt die gesetzliche Rentenversicherung keinen Zuschuss.
Bei kleineren Rechnungen kann es sich lohnen, zunächst zu prüfen, ob Sie die Kosten selbst tragen oder eine Erstattung beantragen. Entscheidend ist, welchen Betrag AXA nach Abzug Ihrer vereinbarten Selbstbeteiligung erstatten würde und wie sich die Einreichung auf eine mögliche Beitragsrückerstattung auswirkt.
Welche Leistungen die Rückerstattung beeinflussen und welche Voraussetzungen gelten, hängt von Ihrem Tarif ab. Sie können Rechnungen zunächst sammeln und im weiteren Jahresverlauf erneut vergleichen. Beachten Sie dabei die Zahlungsfristen der Rechnungen sowie die geltenden Fristen für Ihre Erstattungsansprüche. Wir unterstützen Sie bei der Abwägung.
Sprechen Sie uns an und vereinbaren Sie online ein Beratungsgespräch, in dem wir gemeinsam die Tarife der privat Krankenversicherung vergleichen können. Wir beraten Sie gerne in unseren Niederlassungen zu den Leistungen der privaten Krankenversicherung in Hagen, Schwerte, Bochum und Dortmund.