Wer zum Abschluss einer Berufshaftpflicht verpflichtet ist
Ein beruflicher Haftpflichtschutz ist grundsätzlich für alle Unternehmer zu empfehlen. Denn Schäden und ihre Folgen lassen sich nicht vorhersagen und daher auch nicht abschätzen. Wegen der besonderen Risiken des Berufs ist die Berufshaftpflicht für bestimmte Branchen aber gesetzlich vorgeschrieben. Dazu gehören unter anderem:
- Ärzte, egal ob angestellt oder selbstständig tätig
- Architekten und Ingenieure
- Steuerberater und Rechtsanwälte sowie Notare
- Versicherungsmakler
Das folgende Beispiel zeigt, wieso gerade diese Berufsgruppen ein erhöhtes Risiko tragen: Sie betreuen als Anwalt einen Mandanten, der eine Schadensersatzforderung von 500.000 Euro geltend machen möchte. Durch einen Fehler in Ihrer Organisation verpassen Sie die bedeutende Frist bei Gericht. Der Mandant kann seine Forderung nicht durchsetzen und Sie haften für die vollen 500.000 Euro!
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