Die Betriebshaftpflicht für Gastronomiebetriebe
Eine betriebliche Haftpflichtversicherung ist eine wichtige Grundlage für jeden Unternehmer. Laut BGB haften Sie als Eigentümer nämlich immer auch mit Ihrem Privatvermögen, wenn es zu finanziellen Schäden im Rahmen Ihres Betriebs kommt. Auch Schäden, die von Ihnen beauftragte Mitarbeiter verursachen, fallen Ihnen bei der Haftung zur Last. Die Betriebshaftpflicht von AXA deckt genau diese Schäden im Rahmen der vereinbarten Schadenssumme ab. Auch die Kosten, die durch das Abwehren unberechtigter Forderungen entstehen, werden von AXA übernommen. Dazu gehören Anwalts- und Gerichtskosten.
Die Betriebshaftpflicht ist also nicht nur eine Absicherung für Sie, sondern auch für Ihre Mitarbeiter und Gäste. AXA verzichtet außerdem auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit, das bedeutet, dass der Versicherungsschutz auch dann bestehen bleibt, wenn der Schaden vermeidbar gewesen wäre.