Bei der Wohngebäudeversicherung steht das Wohngebäude im Fokus. Versichert ist insbesondere die Bausubstanz. Sie umfasst den Keller, das Fundament, Decken, Wände, Säulen und andere Bauteile, die unmittelbar der Stabilität der Immobilie dienen. Stellen Sie sich den Grundschutz der Versicherung am besten so vor, dass die Immobilie ohne Ausstattungs- und Einrichtungsgegenstände versichert ist.
Standardmäßig ebenfalls vom Versicherungsschutz umfasst sind Gebäudebestandteile. Dazu gehören Einbauten und Zubehörteile, die fest mit der Bausubstanz verbunden sind, etwa folgende:
- Fenster, Türen und Verkabelung
- Heizungsanlagen sowie Rohrleitungen
- Sanitäreinrichtungen, Einbauküchen und fest verbaute Möbel
Stellen Sie Ihr Wohngebäude am besten gedanklich auf den Kopf. Alle Gegenstände, die dann herausfallen, sind nicht vom Schutz der Wohngebäudeversicherung umfasst. Einbauten und Zubehörteile, die mit der Bausubstanz verbunden bleiben, sind hingegen versichert.
Vielseitige Zusatzbausteine ermöglichen Ihnen auch hier die flexible Anpassung des Versicherungsschutzes. So versichern Sie beispielsweise eine Gartenanlage, die Garagen oder Rohrleitungen auf dem Grundstück mit. Entsteht hier ein Schaden, leisten wir im versicherten Umfang.
AXA überzeugt bei der Wohngebäudeversicherung unter anderem mit folgenden Leistungen und Vorteilen:
- Bei Abschluss der Police legen Sie die Versicherungssumme fest. Sie bestimmt, welche Leistung wir je Schadensfall erbringen. Es handelt sich bei der Deckungssumme also nicht um einen Gesamt- oder Jahresbetrag, sondern um die Deckung pro entstandenem Schaden
- Versichert ist das gesamte Wohngebäude einschließlich aller vorhandenen und nachträglich eingebauten Gebäudebestandteile. Anbauten und Nebengebäude sind versichert, wenn sie im Versicherungsvertrag genannt sind
- Im Rahmen der Versicherungssumme übernehmen wir die gesamten Reparaturkosten, die im Schadensfall entstehen. Dabei richten wir uns nach vorhandenen oder selbst erstellten Gutachten, wobei je nach Art des Schadens auch ein Kostenvoranschlag ausreicht
- Durch die erweiterte Neuwertdeckung übernimmt AXA bei einem Totalschaden die gesamten Wiederherstellungskosten. Maßgeblich sind die regionalen Bau- und Planungsaufwendungen für vergleichbare Immobilien
- Benötigen Sie aufgrund eines Schadens eine Ersatzunterkunft, etwa ein Hotel oder eine Wohnung, erstatten wir Ihnen die Mietkosten
- Folgekosten von Schäden, die etwa durch Aufräumarbeiten und behördliche Auflagen entstehen, sind mitversichert. Sind Maßnahmen zur Schadensminderung angezeigt, ersetzt AXA auch diese Kosten
- Wir verzichten auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit. Die Wohngebäudeversicherung erbringt auch dann die volle Leistung, wenn Sie oder andere Bewohner einen Schaden selbst mitverursachen. Dies ist etwa bei einem offengelassenen Fenster der Fall, wenn in der Folge Wasser in die Wohnung eindringt und einen Sachschaden verursacht
- Eine geringfügige betriebliche oder berufliche Nutzung, etwa in Form Ihres Home-Office, ist mitversichert. Relevant ist nur, dass das Gebäude überwiegend eigenen oder fremden Wohnzwecken dient Eine geringfügige betriebliche oder berufliche Nutzung, etwa in Form Ihres Home-Office, ist mitversichert. Relevant ist nur, dass das Gebäude überwiegend eigenen oder fremden Wohnzwecken dient
- Als Vermieterin oder Vermieter können Sie die gesamten Beiträge für die Wohngebäudeversicherung steuerlich als Werbungskosten geltend machen