Sinn und Zweck einer Hausratversicherung
Bei der Hausratversicherung handelt es sich um eine private Sachversicherung. Sie leistet also bei Sachschäden an den versicherten Gegenständen. Diese werden als „Hausrat“ bezeichnet und umfassen alle beweglichen Gegenstände, die sich in privat genutzten Wohnräumen befinden. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie in einem Apartment, einer Wohnung oder einem Einfamilienhaus leben.
Relevant ist vor allem die private Nutzung der Gegenstände. Allerdings ist es beispielsweise unschädlich, wenn Sie einen Teil Ihrer Wohnung als Home-Office oder Lagerraum verwenden. Solange die berufliche Nutzung untergeordnet ist, sind auch die hier beweglichen Sachen versichert.
Der Versicherungsschutz der Hausratversicherung umfasst generell nur bewegliche, körperliche Gegenstände. Stellen Sie sich zur Vereinfachung vor, Sie könnten Ihre Immobilie oder Wohnung auf den Kopf stellen und das Dach abnehmen. Alle Dinge, die dann herausfallen würden, sind versichert. Was hingegen nicht herausfällt, ist nicht versichert.
Tipp: Schließen Sie die Hausrat- immer gemeinsam mit der Wohngebäudeversicherung ab. Denn sie leistet im genannten Beispiel Ersatz für die Gegenstände, die fest mit dem Gebäude verbunden sind. Außerdem profitieren Sie bei AXA von attraktiven Beitragsrabatten, wenn Sie mehrere Policen miteinander kombinieren.
Für betrieblich genutzte Immobilien gibt es eine mit der Hausratversicherung vergleichbare Police. Die Inhaltsversicherung versichert bewegliche Gegenstände in Betriebs- und Geschäftsräumen, auch wenn diese an andere Menschen vermietet werden.
Beispiele:
- Sie nutzen Ihr Haus zu 10 Prozent als Home-Office und im Übrigen zu privaten Wohnzwecken. Hier gilt der Schutz der Hausratversicherung auch für das Home-Office, denn die berufliche Mitnutzung ist von untergeordneter Bedeutung
- Sie haben eine betriebliche Immobilie, die Sie zu rund 70 Prozent betrieblich nutzen. Nur einige Räume sind privater Natur, da Sie hier beispielsweise einen Aufenthaltsraum eingerichtet haben. Hierbei gilt der Schutz einer Inhaltsversicherung auch für die verbleibenden 30 Prozent der Immobilie
Achtung: Ist die Wohnung im Betriebsgebäude abgetrennt, brauchen Sie für sie eine eigenständige Hausratversicherung.
Lassen Sie sich zu den Besonderheiten und Unterschieden zwischen Hausrat- und Inhaltsversicherung am besten persönlich beraten. Gemeinsam finden wir die in Ihrem individuellen Fall optimale Lösung. Vereinbaren Sie einen Termin.