AXA Konstanz Vito Branciforte | Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

AXA Konstanz Vito Branciforte Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung der AXA Vito Branciforte in Konstanz

Als Unternehmerin oder Unternehmer müssen Sie – dies ist gewissermaßen die Kehrseite der Freiheit – für Schäden, die Sie Anderen zufügen, aufkommen. Mit der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung der AXA Vito Branciforte in Konstanz sind Sie hier auf der sicheren Seite. Denn wir leisten, wenn Sie oder Ihre Mitarbeiter einen Vermögensschaden verursachen. Dabei verzichten wir auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit.

Sinn und Zweck einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Wichtigste Grundlage der Haftung in Deutschland ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), das auch für Unternehmer aller Branchen gilt. Der allgemeine Grundsatz lautet dabei: Jeder haftet für die Schäden, die er anderen Personen zufügt. Diese sogenannte Haftpflicht erstreckt sich auf das gesamte Vermögen, wobei Kapitalgesellschaften nur in Höhe des Grundkapitals haften. Privatpersonen haften hingegen mit ihrem gesamten Privatvermögen.  
 
Hier kommt die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung von AXA ins Spiel. Denn verursachen Sie einen Schaden, deren Folgen Ihre finanziellen Möglichkeiten übersteigen, müssen Sie ihn trotzdem regulieren. Im schlimmsten Fall sind Sie gezwungen, hohe Schulden aufzunehmen, da Sie die Forderungen der Gegenseite sonst nicht tilgen können. 
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt in Deutschland verbindlich, wer wann für welchen Schaden haftbar gemacht werden kann. Dabei gilt der Grundsatz, dass jede Person für Schäden, die sie verursacht, eine sogenannte Haftpflicht zu erfüllen hat. Sie müssen die finanziellen Folgen für den Geschädigten ausgleichen – und zwar auch dann, wenn Sie unabsichtlich oder unwissentlich handeln. Haben Sie Mitarbeiter, unterfallen auch deren Handlungen Ihrer Haftpflicht.
 
Hier kommt die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung von AXA ins Spiel. Denn die Haftung ist der Höhe nach unbeschränkt und kann dazu führen, dass Sie sich ein Leben lang verschulden müssen. Stellen Sie sich vor, Sie sind Architekt und machen einen Planungsfehler. Am Ende ist das Gebäude instabil, es sind Reparaturen erforderlich, die insgesamt 2.000.000 Euro kosten. Sie müssten diese Kosten aus eigener Tasche zahlen, wenn Sie nicht versichert sind.
 
Ein weiteres unternehmerisches Risiko ist die Haftung für Ihre Mitarbeiter. Denn soweit diese in Ihrem Auftrag tätig werden, tragen Sie die Verantwortung für ihre Handlungen. Fehler gehen daher zu Ihren Lasten als Arbeitgeber. Je mehr Mitarbeiter Sie beschäftigen, desto wichtiger wird entsprechend auch die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.
Gerade bei Personen- und Vermögensschäden gehen die Ansprüche der Geschädigten schnell in die Millionen. Unternehmer, die diese Schulden nicht abzahlen können, sind gezwungen, in die Privatinsolvenz zu gehen. Damit ist nicht nur die unternehmerische Karriere, sondern auch der eigene Vermögensaufbau beendet.  
 
Sichern Sie sich daher umfassend vor den teuren Folgen von Vermögensschäden ab und schützen Sie Ihr eigenes Vermögen! Bedenken Sie, dass Sie Schäden oft gar nicht oder erst Jahre später bemerken – hier droht dann im wahrsten Sinne des Wortes eine böse Überraschung.

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Notare

Mit der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung erfüllen Notare einen ihnen obliegende Pflicht. Denn sie sind zum Abschluss einer entsprechenden Police verpflichtet. Grund ist – ähnlich wie bei Anwälten, Steuerberatern und Maklern – das große Schadenspotenzial, selbst bei kleinsten Fehlern.
 
Beispiel: Sie beurkunden einen Grundstückskauf, übersehen dabei aber, dass der Verkäufer gefälschte Unterlagen vorgelegt hat. Er hat ein Grundstück verkauft, das gar nicht in seinem Eigentum steht. Dem echten Eigentümer entstehen in der Folge Kosten von rund 100.000 Euro – und das nur, weil Sie einen kleinen Punkt übersehen haben.
 
Auch Anwälte tragen diese Risiken. Versäumen Sie etwa eine für Ihren Mandanten wichtige Frist, bleibt dieser womöglich auf seiner Forderung sitzen. Die Folge ist, dass Sie an die Stelle des eigentlichen Beklagten treten und Ihrem Mandanten den Schaden zu ersetzen haben. Ob Sie dabei unabsichtlich oder unwissentlich gehandelt haben, spielt keine Rolle.

Unsere Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Unternehmensberater

Unternehmensberater tragen ein mit Anwälten und anderen Rechtsberatern vergleichbares Risiko. Denn auch hier haften Sie beispielsweise mit Ihrem gesamten Vermögen, wenn Sie einem Unternehmen ein nicht umsetzbares oder gar rechtswidriges Konzept vorlegen. Auch wenn Sie von den rechtlichen Hintergründen nichts wissen, tragen Sie die Verantwortung. Selbiges gilt im Rahmen einer Teilschuld, wenn Sie bestimmte Infos nicht vom Kunden erhalten und deshalb eine bestimmte Entscheidung treffen.
 
Die AXA Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Unternehmensberater setzt genau hier an. Wir übernehmen Vermögensschäden, die aus Ihrer beruflichen Tätigkeit resultieren. So sind Sie immer auf der sicheren Seite. Ansprüche, die Dritte gegen Sie geltend machen, wehren wir kostenfrei ab, sofern sie sich als unberechtigt herausstellen.

Die AXA Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Haus- und Grundstücksverwalter

Je mehr Grundstücke und Gebäude Sie als Haus- oder Grundstücksverwalter verwalten, desto höher wird das Risiko für Vermögensschäden. Diese fügen Sie Ihren Mietern beispielsweise zu, wenn Sie durch Fehler in der Buchhaltung fehlerhafte Abrechnungen versenden. Selbst ein einfacher Schreibfehler kann zu einem Vermögensschaden führen. Sichern Sie sich mit der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Haus- und Grundstücksverwalter daher rechtzeitig und umfassend ab.

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Erfahren Sie noch heute mehr über die zahlreichen Leistungen und Vorteile unserer betrieblichen Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Das erfahrene Team der AXA Vito Branciforte in Konstanz steht Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite! Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

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