Bei der privaten Haftpflichtversicherung von AXA handelt es sich um eine klassische Risikopolice. Sie deckt das Risiko ab, dass Sie einer anderen Person Schäden zufügen. Maßgeblich ist das Recht des jeweiligen Landes (in Deutschland etwa dem BGB), nach dem Sie schadensersatzpflichtig sind.
Voraussetzung für die Leistung der Privathaftpflicht ist daher ein Schaden, aus dem Geschädigte Ansprüche gegen Sie haben. Dies ist der Fall bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden:
- Ein Personenschaden ist gegeben, wenn beim jeweiligen Ereignis ein Mensch verletzt wird oder zu Tode kommt
- Bei einem Sachschaden wird ein beweglicher oder unbeweglicher Gegenstand beschädigt, zerstört oder unbrauchbar gemacht
- Für einen Vermögensschaden ist eine verhinderte Vermögensmehrung oder eine Vermögensminderung erforderlich
Beispiel zum Vermögensschaden: Sie nehmen den Ordner eines Bekannten mit nach Hause, um sich mit der entsprechenden Lektüre zu beschäftigen. Im Ordner ist ein Briefumschlag mit 2.000 Euro – er wurde dort vergessen. Behalten Sie den Umschlag, entsteht ein Vermögensschaden (= Vermögensmehrung). Mähen Ihre Kinder aber beim Nachbarn Rasen und dieser händigt die dafür versprochenen 50 Euro nicht aus, handelt es sich um eine verhinderte Vermögensmehrung.
Mit der privaten Haftpflichtversicherung von AXA profitieren Sie unter anderem von folgenden Leistungen und Vorteilen:
- Sie legen selbst fest, wie hoch die Versicherungssumme sein soll. Sie gibt an, bis zu welcher Höhe wir einen Schaden maximal übernehmen. Die Summe bezieht sich immer auf den einzelnen Schadensfall.
- Im Familientarif sind neben Ihnen auch Ihre Kinder sowie die Partnerin oder der Partner versichert. Einzige Voraussetzung ist ein gemeinsamer Haushalt.
- Wir leisten bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden, soweit Sie nach dem BGB für diese haften.
- Ansprüche gegen Sie, die wir für unberechtigt halten, wehren wir ab. Alle dadurch entstehenden Anwalts- und Gerichtskosten übernimmt AXA. Sie geben einfach alle Unterlagen an uns weiter und wir übernehmen den Fall.
- Berechtigte Ansprüche werden unverzüglich reguliert. Auch hier tragen Sie keinerlei Mehraufwendungen.
- AXA verzichtet in der privaten Haftpflichtversicherung auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit. Durch diesen Verzicht leisten wir auch, wenn Sie oder andere versicherte Personen einen Schaden, den sie hätten vermeiden können, verursacht haben. Ein Beispiel wäre das versehentliche Überqueren einer roten Ampel.
- Der Versicherungsschutz gilt weltweit. Maßgeblich bei Schäden im Ausland ist, ob Sie nach dem bürgerlichen Recht des jeweiligen Staates zum Schadensersatz verpflichtet sind.
Die private Haftpflichtversicherung ist für alle Privatpersonen – ob Single, Paar oder Paar mit Kindern – unverzichtbar. Nehmen Sie Haftungsrisiken nicht auf die leichte Schulter und informieren Sie sich noch heute über Ihre zahlreichen Optionen. Das erfahrene Team der AXA Versicherung Vito Branciforte in Konstanz steht Ihnen dabei gerne mit Rat und Tat zur Seite. Wir freuen uns bereits auf Sie!