Flexible Berufsunfähigkeitsversicherung der AXA Vito Branciforte in Konstanz

Wer auf sein laufendes Arbeitseinkommen angewiesen ist, steht im schlimmsten Fall vor dem wirtschaftlichen Ruin, wenn er seine berufliche Tätigkeit nicht mehr ausüben kann. Dies gilt gleichermaßen für Arbeitnehmer, Beamte und Selbstständige. Mit der Berufsunfähigkeitsversicherung der AXA Vito Branciforte in Konstanz sind Sie auf der sicheren Seite. Denn wir zahlen Ihnen bei Berufsunfähigkeit eine selbst bestimmbare, monatliche Rente!

Warum eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

Stellen Sie sich an dieser Stelle am besten die folgende Frage: „Könnte ich es mir leisten, mein Leben weiterzuführen, wenn ich meinen Job von heute auf morgen nicht mehr ausüben kann?“. Die Berufsunfähigkeitsversicherung von AXA setzt genau hier an.
 
Beziehen Sie etwa ausschließlich Zinseinkünfte, für die Sie nicht aktiv arbeiten müssen, üben Sie keinen Beruf aus. Der Wegfall der Arbeitskraft kann daher in der Regel nicht zur Belastung werden. Anders sieht es allerdings aus, wenn Sie Tag für Tag auf die Arbeit fahren. Denn ist das nicht mehr möglich, verlieren Sie schnell Ihren Job und damit auch früher oder später einen großen Teil Ihres laufenden Einkommens.
 
Die Berufsunfähigkeitsversicherung schützt Sie vor den gravierenden Folgen des Wegfalls der eigenen Arbeitskraft. Bedenken Sie hier, dass Sie bei festgestellter Berufsunfähigkeit vielleicht mehrere Jahre oder Jahrzehnte nicht mehr arbeiten können. Den wirtschaftlichen Wert Ihrer Arbeitskraft berechnen Sie bei einem Nettoeinkommen von 3.200 Euro etwa wie folgt:
 
Monatliches Nettoeinkommen (3.200 Euro) x Jahre der Berufsunfähigkeit (10) x 12 Monate = Wert der verlorenen Arbeitskraft (384.000 Euro)
 
Haben Sie mit der BU-Versicherung nun eine entsprechende Rente versichert, gleicht diese das wegfallende Einkommen aus. Erst wenn Sie wieder voll in Ihrem alten Beruf arbeiten können, stellt AXA die Rentenzahlungen ein. Die Berufsunfähigkeitsversicherung sichert damit einen der größten Werte, den Sie als Fachkraft haben – nämlich die eigene Arbeitskraft – umfassend ab.

Wann eine Berufsunfähigkeit vorliegt

Für das Vorliegen einer Berufsunfähigkeit hat der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GdV) eine einheitliche Definition entwickelt. Diese findet sich auch in der Berufsunfähigkeitsversicherung von AXA, wobei folgende Voraussetzungen erfüllt sein müssen:

  • Sie können Ihren zuletzt ausgeübten Beruf nur noch zu maximal 50 Prozent (gemessen an der früheren Arbeitsleistung) ausüben. Beispiel: Bei einer 40-Stunden-Woche können Sie weniger als 20 Stunden arbeiten
  • Für die Einschränkungen sind gesundheitliche Gründe, also Krankheiten aller Art, ein Unfall oder mehr als altersbedingter Kräfteverfall verantwortlich
  • Der Zustand hält nach der Prognose des behandelnden Facharztes mindestens für sechs Monate an

Sind die einzelnen Voraussetzungen erfüllt, liegt eine Berufsunfähigkeit vor. Beachten Sie besonders beim zuletzt ausgeübten Beruf, dass es keine Rolle spielt, welcher Tätigkeit Sie beim Abschluss der BU-Versicherung nachgegangen sind. Haben Sie Ihren Job also mehrmals gewechselt, zählt der, in dem Sie berufsunfähig wurden. Alle vorher ausgeübten Tätigkeiten bleiben bei unserer Prüfung unberücksichtigt.
 
Beamte profitieren bei AXA von der Dienstunfähigkeitsklausel. Stellt der Dienstherr eine Dienstunfähigkeit fest, gilt diese für uns automatisch als Berufsunfähigkeit. Wir führen also keine eigenen Prüfungen mehr durch, sondern leisten sofort.
 
Optional ist der Einschluss unserer AU-Klausel. Entscheiden Sie sich für sie, erhalten Sie die Berufsunfähigkeitsrente bereits dann, wenn Ihr Arzt Sie voraussichtlich mehr als sechs Monate krankschreibt. Die Klausel sorgt dafür, dass Sie in der Phase zwischen Krankheit und Berufsunfähigkeit schnell und unkompliziert an die notwendigen Leistungen kommen.

Leistungen und Vorteile der BU-Versicherung von AXA im Überblick

Mit der Berufsunfähigkeitsversicherung von AXA entscheiden Sie sich für eine flexibel anpassbare und ganzheitliche Absicherung. Sie profitieren unter anderem von folgenden Leistungen und starken Vorteilen:

  • Versichert ist immer der zuletzt ausgeübte Beruf. Dies gilt auch dann, wenn Sie von einem weniger riskanten in einen risikoreichen Job gewechselt sind
  • Einen Berufswechsel müssen Sie uns weder anzeigen noch hat ein solcher Einfluss auf die Höhe Ihrer Beiträge oder die versicherten Leistungen
  • AXA verzichtet auf die abstrakte Verweisung. Können Sie Ihren aktuellen Job nicht mehr ausüben, werden wir Sie nicht an eine andere Tätigkeit verweisen, der Sie theoretisch noch nachgehen könnten. Eine Klausel zur konkreten Verweisung ist in unseren Verträgen aber enthalten. Haben Sie also einen neuen Beruf gefunden, der bezüglich Einkommen und Lebensstellung mit dem alten vergleichbar ist, können wir Sie an diesen verweisen
  • Sie bestimmen selbst über die Höhe der Rente. Experten empfehlen, rund 70 Prozent des aktuellen Bruttoeinkommens abzusichern
  • Mit einer Beitrags- und Leistungsdynamik erhöhen wir Beitrag und Rente jedes Jahr um einen festen Prozentsatz. Auch diesen bestimmen Sie selbst. Die Rente steigt selbst dann weiter, wenn Sie wegen Berufsunfähigkeit bereits Leistungen beziehen
  • Erhalten Sie die Berufsunfähigkeitsrente, erlischt Ihre Beitragspflicht. Sie müssen keine Prämien mehr für die Versicherung zahlen
  • Mit der echten DU-Klausel sind Beamtinnen und Beamte, Soldaten sowie Richter ebenfalls umfassend abgesichert

Außerdem profitieren Sie bei uns von der Nachversicherungsgarantie. Sie können Ihre Rente auch später ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen, wenn Sie beispielsweise Kinder bekommen oder ein Haus bauen. Auch eine erhebliche Steigerung des Einkommens (20 Prozent oder mehr) ermöglicht Ihnen eine Anapassung der Rente.
 
Beiträge für eine Berufsunfähigkeitsversicherung sind Sonderausgaben. Sie lassen sich nach § 10 EStG von der Steuer absetzen und mindern entsprechend das zu versteuernde Einkommen.

Beispiele für BU-Fälle – hier leistet die AXA Berufsunfähigkeitsversicherung

Wir haben drei Beispiele aus der Praxis für Sie herausgesucht, anhand derer Sie sich einen Eindruck von den Leistungen der Berufsunfähigkeitsversicherung verschaffen können:

  • Ein Unfall beim Sport führt dazu, dass Sie einen Tremor entwickeln. Als Grafikdesigner können Sie durch das Zittern nicht mehr arbeiten und sind daher berufsunfähig. Da Sie zunächst krankgeschrieben waren, die Berufsunfähigkeit aber von Beginn an vorlag, erhalten Sie die Leistungen auch rückwirkend
  • Sie sind Lehrerin und aufgrund psychischer Überlastung nicht mehr dienstfähig. Nachdem Sie uns das Gutachten des Amtsarztes vorgelegt haben, erhalten Sie unverzüglich die vereinbarte Rente. Weitere Prüfungen führen wir durch die echte DU-Klausel in unseren Verträgen nicht durch
  • Sie sind selbstständiger Rechtsanwalt und werden schwer krank. Ihr Arzt stellt fest, dass Sie zwar noch ein „ganz normales“ Leben führen, aber nicht mehr arbeiten können. Daher sind Sie berufsunfähig und erhalten die entsprechende Rente. Da wir bei Einzelunternehmern auf eine Umorganisation verzichten, können Sie Ihren Betrieb ruhen lassen oder aufgeben

„Berufsunfähigkeit“ bedeutet nicht, dass Sie im Rollstuhl sitzen! Selbst kleinste Einschränkungen, bei Polizisten etwa Schwindel oder eine Sehschwäche, können ausreichen, um berufsunfähig zu werden. Nehmen Sie das Thema daher nicht auf die leichte Schulter!
 
Sie möchten mehr über die Berufsunfähigkeitsversicherung erfahren oder wünschen eine erste Beratung? Vereinbaren Sie noch heute einen Termin bei der AXA Vito Branciforte in Konstanz. Unser Team freut sich bereits auf Sie!

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