Zweck unserer Risikolebensversicherung
Bei der privaten Risikolebensversicherung handelt es sich um eine reine Risikopolice. Sie leistet, wenn die versicherte Person stirbt. Passiert dies nicht, erhalten Sie auch keine Leistungen aus der Versicherung. Versicherungsfall ist der Tod der versicherten Person, egal, aus welchem Grund dieser eintritt. Versichert sind insbesondere auch strafbare Handlungen wie Mord sowie die Selbsttötung. Jedoch nur, wenn die Wartezeit erfüllt ist.
Je geringer dabei das finanzielle Risiko ist oder mit der Zeit wird, desto niedriger können Sie die Versicherungsleistung ansetzen. Durch die Dynamik haben Sie beispielsweise die Möglichkeit, die Summe an ein steigendes Vermögen oder sinkende Schulden anzupassen.
Außerdem gibt es die Möglichkeit, die Versicherungssumme ohne erneute Gesundheitsprüfung anzuheben, beispielsweise wenn Sie Kinder bekommen. Im Rahmen der sogenannten Nachversicherungsgarantie haben Sie hier verschiedene Optionen, die wir Ihnen gerne im persönlichen Gespräch näher erläutern.