Ein lächelndes Paar sitzt gemeinsam auf einem Sofa und betrachtet ein Tablet. Die Frau legt ihren Arm um den Mann.

AXA Hagen Meyer, Schwarz & Grauli oHGAltersvorsorgedepot | AXA Versicherung - Meyer, Schwarz & Grauli oHG in Hagen

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Das Altersvorsorgedepot von AXA

Für Ihre Pläne von morgen

Mit Fonds und ETFs fürs Alter vorsorgen und ab 2027 staatliche Förderung nutzen: Das neue Altersvorsorgedepot verbindet Ihre Geldanlage mit verschiedenen Zulagen. Je nach persönlicher Förderberechtigung kann auch ein Berufseinsteigerbonus Ihre eigenen Beiträge ergänzen.

Entdecken Sie, welche Förderung für Sie infrage kommt, wie sich Altersvorsorgedepot und Standarddepot unterscheiden und welche Kriterien für Ihre persönliche Vorsorge wichtig sind.

Bis zu 540 € Grundzulage im Jahr

bei 1.800 € Eigenbeitrag und unmittelbarer Berechtigung

Bis zu 300 € je zugeordnetem Kind im Jahr

ab 300 € Eigenbeitrag und bestehendem Zulagenanspruch

Einmalig 200 € Berufseinsteigerbonus

unter 25 zu Jahresbeginn, weitere Voraussetzungen gilt es zu beachten

Ihre Wahl zusammen mit AXA

Das Altersvorsorgedepot bietet Renditechancen am Kapitalmarkt, verzichtet dafür aber auf eine Beitragsgarantie. Wertschwankungen und Verluste sind möglich. Das Standarddepot ist eine vereinfachte Variante mit voreingestellter Anlagestrategie und gesetzlich begrenzten Effektivkosten. Unterschiede bestehen insbesondere bei der Anlageauswahl, der Steuerung und den Kostenvorgaben.

JustInvest AltersvorsorgeDepot

Ein breiterer Rahmen für Ihre Anlagestrategie.

  • Große Auswahl an Fonds und ETFs, sowie weitere gesetzlich zugelassene Anlagen
  • Konkrete Auswahl und Mitgestaltung möglich
  • Änderung der Beitrags- und Vermögensaufteilung möglich

Kann passen, wenn Sie mehr Anlagemöglichkeiten wünschen, eine höhere Risikobereitschaft besitzen und einen langfristigen Anlagehorizont bis zur Rente haben.

StandardDepot easy

Vorgegebene Fonds. Klare Grundeinstellungen.

  • Zwei festgelegte Fonds mit unterschiedlichem Risikoprofil
  • Voreingestellte Aufteilung; kleine Anpassungen möglich
  • Effektivkosten in Höhe von max. 1 %

Kann passen, wenn Sie weniger Anlageentscheidungen treffen möchten, ihre Risikobereitschaft geringer ist und einen eher kürzeren Anlagehorizont bis zur Rente haben.

Was ist ein Altersvorsorgedepot?

Sie zahlen ein.

Sie wählen Ihre Sparrate passend zu Ihrem Budget. Um die staatlich geförderten Zulagen zu erhalten, müssen Sie grundsätzlich mindestens 120 Euro pro Jahr selbst einzahlen.

Der Staat fördert.

Je nach Ihrer Förderberechtigung ergänzen eine Grundzulage, Kinderzulagen und gegebenenfalls ein einmaliger Bonus Ihre eigenen Beiträge.

Ihr Geld wird angelegt.

Ihr Geld wird in die von Ihnen ausgewählten Anlagen investiert – im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.

Schon kleinere Beiträge bekommen Unterstützung.

Die neue Grundzulage richtet sich nach dem eingezahlten Beitrag. Die einkommensabhängige 4-%-Berechnung der bisherigen Riester-Förderung entfällt im neuen System.

Die ersten 360 € im Jahr: 50 Cent je eingezahltem Euro

Bis zu 180 € Grundzulage für die erste Beitragsstufe. Voraussetzung sind insgesamt mindestens 120 € Eigenbeitrag im Jahr.

Weitere Beiträge bis 1.800 € im Jahr: 25 Cent je zusätzlichem Euro

Bis zu 360 € weitere Grundzulage für den Beitragsanteil oberhalb von 360 €. Zusammen sind bis zu 540 € möglich.

Zusätzlich für Familien: 1 Euro je Euro und zugeordnetem Kind

Maximal 300 € Kinderzulage pro Kind. Die volle Kinderzulage wird ab 300 € Eigenbeitrag im Jahr erreicht.

Beträge für unmittelbar Zulage berechtigte. Kinderzulage nur bei entsprechendem Kindergeld- und Zulagenanspruch; für dasselbe Kind keine doppelte Zuordnung.

Rechenbeispiel: Angestellter, 35 Jahre mit 1. Kind

1.800 € (Eigenbeitrag / Jahr) + 540 € (Grundzulage) + 300 € (Kinderzulage) = 2.640 € (Gesamtanlage / Jahr)

Mehr Menschen können gefördert vorsorgen

Angestellte & Auszubildende

Wer in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist, gehört grundsätzlich zum unmittelbar begünstigten Personenkreis. Auch weitere gesetzlich gleichgestellte Gruppen können dazugehören.

Beamtinnen & Beamte

Für inländische Besoldungsempfänger ist die Förderung grundsätzlich möglich. Die erforderliche Einwilligung in die Datenübermittlung gegenüber der zuständigen Stelle muss vorliegen.

Selbstständige & Versorgungswerke

Neu einbezogen werden unter 67-Jährige mit begünstigten gewerblichen oder selbstständigen Einkünften und abgegebener Steuererklärung sowie bestimmte angestellte Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen.

Voraussetzungen für Ihre Förderberechtigung

Selbstständig oder im Versorgungswerk: Welche Bedingungen sind wichtig?

Was gilt bei einer Berechtigung über den Ehe- oder Lebenspartner?

Ihr bestehender Vertrag verdient einen genauen Blick

Eine höhere maximale Grundzulage allein macht einen Wechsel noch nicht vorteilhaft. Ob sich der Wechsel für Sie lohnt, hängt unter anderem von Ihrem Eigenbeitrag, möglichen Kinderzulagen, Garantien, Kosten und der Qualität des jeweiligen Vertrags ab.

Merkmal
Renditechancen (Bei Fortführung im alten Fördersystem)
Neues System ab 2027 (Altersvorsorgedepot / Standarddepot)
Grundzulage
175 € jährlich bei ausreichendem Eigenbeitrag
Bis 540 € jährlich für unmittelbar Berechtigte, abhängig vom Eigenbeitrag
Kinderzulage
185 € für vor 2008 geborene Kinder, sonst 300 €; voller Betrag bei ausreichendem Eigenbeitrag
Bis 300 € je zugeordnetem Kind; voller Betrag ab 300 € Eigenbeitrag im Jahr
Berufseinsteigerbonus
Einmalig 200 € unter den gesetzlichen Voraussetzungen
Ebenfalls einmalig 200 €; kein zweiter Bonus allein durch einen Wechsel
Eigenbeitrag für volle Grundzulage
Grundsätzlich 4 % der maßgeblichen Vorjahreseinnahmen, höchstens 2.100 € abzüglich Zulagen; mindestens 60 €
1.800 € jährlich für die maximale Grundzulage; Förderung grundsätzlich ab 120 € Jahresbeitrag
Kapitalanlage & Garantie
Je nach Vertrag z. B. Versicherungs-, Fonds- oder Banksparlösung; gesetzliche Beitragserhaltungsvorgaben
Zugelassene Kapitalanlagen; bei den beiden Depotvarianten keine Beitragsgarantie
Kosten
Abhängig vom Bestandsvertrag
Abhängig vom Produkt; höchstens 1,0 % Effektivkosten beim Standarddepot
Selbstständige
Bestimmte Gruppen bereits berechtigt,  z. B. bei Rentenversicherungspflicht oder mittelbar
Erweiterter berechtigter Personenkreis unter den gesetzlichen Voraussetzungen
Auszahlung
Grundsätzlich lebenslange Absicherung, bis zu 30 % Teilkapitalauszahlung möglich; Altverträge prüfen
Lebenslange Rente oder Auszahlungsplan bis mindestens 85; bis zu 30 % Teilkapitalauszahlung

So geht es weiter – Drei Optionen

Option A – Bestehenden Vertrag fortführen.

Sie können Ihren bestehenden Vertrag grundsätzlich nach den bisherigen Förderregeln fortführen. Attraktive Garantien und günstige Vertragskonditionen können dafürsprechen, ihn beizubehalten. Vor allem wenn man tendenziell eher kurz vor der Rente steht.

Option B – Nur die Förderung wechseln.

Sie können auch mit Ihrem bestehenden Vertrag in die neue Förderung wechseln und entsprechend profitieren. Dadurch erhöhen sich die Förderleistungen und die Renditechance steigen an. Auf der anderen Seite steigen damit aber auch die damit verbundenen Kapitalmarktrisiken. Die Erklärung dazu ist verbindlich: Sie lässt sich nicht widerrufen und gilt einheitlich für Ihre Bestandsverträge.

Option C – In einem neuen Vertrag übertragen.

Ein Wechsel ohne Verlust der bisherigen Förderung ist ebenso möglich. Vergleichen Sie vor Ihrer Entscheidung die Leistungen, Kosten, Garantien und Auszahlungsbedingungen Ihres bisherigen Vertrags mit denen des neuen Angebots.

Wie möchten Sie sich im Alter auszahlen lassen?

Für Ihre spätere Auszahlung gibt es verschiedene Möglichkeiten. Welche Sie nutzen können und wie diese ausgestaltet sind, hängt von Ihrem Vertrag ab.

Lebenslange Rente.

Regelmäßige Zahlungen bis ans Lebensende. Die Höhe hängt unter anderem vom angesparten Kapital und den Verrentungsbedingungen ab.

Auszahlungsplan.

Regelmäßige Entnahmen über eine Laufzeit, die frühestens mit Vollendung des 85. Lebensjahres endet. Die Beträge werden wiederkehrend neu berechnet und können sich ändern.

Bis zu 30 % zum Start.

Eine Teilkapitalauszahlung von bis zu 30 % zu Beginn kann vereinbart werden. Das verbleibende Kapital dient der weiteren Auszahlung.

Beginn grundsätzlich zwischen 65 und 70 Jahren. Ein früherer Beginn ist bei einer bereits früher einsetzenden Leistung aus einem gesetzlichen Alterssicherungssystem möglich. Ein befristeter Auszahlungsplan sichert das Einkommen nach seinem Laufzeitende nicht automatisch ab.

In 4 Schritten zum Altersvorsorgedepot.

So einfach funktioniert es!

  1. Beratungsgespräch.

    Wir analysieren Ihre individuelle Situation: Einkommen, Kinder, Anlagehorizont und Risikobereitschaft. Ergebnis: Ihre persönliche Förderquote.

  2. Produktauswahl.

    Gemeinsam wählen wir das passende Modell was zu Ihren Zielen und Wünschen passt.

  3. Depot eröffnen.

    Ab dem 1. Januar 2027 (voraussichtlich) können Sie das Altersvorsorgedepot eröffnen – volldigital oder mit persönlicher Begleitung durch unser Team.

  4. Förderung & Aufbau.

    Ihre Zulagen werden gutgeschrieben. Sie investieren in Ihre gewählte ETF-Strategie und bauen kontinuierlich Vermögen auf.

Drei Stapel mit goldenen Münzen, auf denen ein Euro-Zeichen steht

Versorgungslücke von 52 % schließen.

Der demografische Wandel beeinträchtigt zunehmend die Tragfähigkeit der gesetzlichen Rente. Im Durchschnitt beträgt die Altersrente nur etwa 48 % Ihres letzten Nettogehalts.

Beispiel: Bei einem Nettoeinkommen von 3.000 € bleiben rund 1.440 € gesetzliche Rente.

Nutzen Sie unsere kostenlose und unverbindliche Vorsorgeberatung inkl. Rentenplan durch unsere Experten, um für Ihren Ruhestand vorzusorgen.

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Häufige Fragen zum Altersvorsorgedepot

Ist das Altersvorsorgedepot bereits beschlossen?

Wann kann ich das Altersvorsorgedepot bei AXA abschließen?

Was kostet ein Anbieterwechsel?

Kann man Geld vor dem Ruhestand entnehmen?

Was ist der Unterschied zwischen Riester-Rente und Altersvorsorgedepot?

Kann ich als Selbstständiger das Altersvorsorgedepot nutzen?

Muss ich meinen bestehenden Riester-Vertrag kündigen?

Was passiert mit dem Geld, wenn der Markt einbricht?

Wie werde ich im Rentenalter ausgezahlt?

Ist das angesparte Kapital vererbbar?

Was bringt mir das Altersvorsorgedepot als junger Mensch?

Wie hoch sind die Kosten beim Altersvorsorgedepot?

Kann ich das Altersvorsorgedepot auch steuerlich absetzen?

Kann ich auch mehr als 150 € im Monat sparen?

Wie viele geförderte Verträge kann ich sparen?

Gemeinsam erstellen wir mit Ihnen eine individuelle Übersicht zur Ihrer Altersvorsorge.

Sprechen Sie uns an und vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch zum Altersvorsorge in Hagen, Schwerte, Dortmund oder Bochum.

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AXA Geschäftsstelle Meyer, Schwarz & Grauli oHG
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