AXA Hagen Meyer, Schwarz & Grauli oHGAltersvorsorgedepot | AXA Versicherung - Meyer, Schwarz & Grauli oHG in Hagen
Das Altersvorsorgedepot von AXA
Für Ihre Pläne von morgen
Mit Fonds und ETFs fürs Alter vorsorgen und ab 2027 staatliche Förderung nutzen: Das neue Altersvorsorgedepot verbindet Ihre Geldanlage mit verschiedenen Zulagen. Je nach persönlicher Förderberechtigung kann auch ein Berufseinsteigerbonus Ihre eigenen Beiträge ergänzen.
Entdecken Sie, welche Förderung für Sie infrage kommt, wie sich Altersvorsorgedepot und Standarddepot unterscheiden und welche Kriterien für Ihre persönliche Vorsorge wichtig sind.
Ihre Wahl zusammen mit AXA
Das Altersvorsorgedepot bietet Renditechancen am Kapitalmarkt, verzichtet dafür aber auf eine Beitragsgarantie. Wertschwankungen und Verluste sind möglich. Das Standarddepot ist eine vereinfachte Variante mit voreingestellter Anlagestrategie und gesetzlich begrenzten Effektivkosten. Unterschiede bestehen insbesondere bei der Anlageauswahl, der Steuerung und den Kostenvorgaben.
Was ist ein Altersvorsorgedepot?
Schon kleinere Beiträge bekommen Unterstützung.
Die neue Grundzulage richtet sich nach dem eingezahlten Beitrag. Die einkommensabhängige 4-%-Berechnung der bisherigen Riester-Förderung entfällt im neuen System.
Beträge für unmittelbar Zulage berechtigte. Kinderzulage nur bei entsprechendem Kindergeld- und Zulagenanspruch; für dasselbe Kind keine doppelte Zuordnung.
Rechenbeispiel: Angestellter, 35 Jahre mit 1. Kind
1.800 € (Eigenbeitrag / Jahr) + 540 € (Grundzulage) + 300 € (Kinderzulage) = 2.640 € (Gesamtanlage / Jahr)
Mehr Menschen können gefördert vorsorgen
Angestellte & Auszubildende
Wer in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist, gehört grundsätzlich zum unmittelbar begünstigten Personenkreis. Auch weitere gesetzlich gleichgestellte Gruppen können dazugehören.
Beamtinnen & Beamte
Für inländische Besoldungsempfänger ist die Förderung grundsätzlich möglich. Die erforderliche Einwilligung in die Datenübermittlung gegenüber der zuständigen Stelle muss vorliegen.
Selbstständige & Versorgungswerke
Neu einbezogen werden unter 67-Jährige mit begünstigten gewerblichen oder selbstständigen Einkünften und abgegebener Steuererklärung sowie bestimmte angestellte Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen.
Voraussetzungen für Ihre Förderberechtigung
Selbstständig oder im Versorgungswerk: Welche Bedingungen sind wichtig?
Ob Sie förderberechtigt sind, hängt von Ihrer persönlichen beruflichen und steuerlichen Situation ab. Für die neu aufgenommenen Gruppen gelten bestimmte Voraussetzungen:
- Selbstständige benötigen Einkünfte nach § 15 oder § 18 Absatz 1 Nummer 1–3 EStG und müssen für das Beitragsjahr eine Steuererklärung abgeben.
- Angestellte Pflichtmitglieder eines berufsständischen Versorgungswerks müssen unter anderem Einkünfte nach § 19 EStG erzielen, eine Versorgungsabgabe leisten und fristgerecht in die Datenübermittlung einwilligen.
Für diese neu aufgenommenen Gruppen gilt außerdem die gesetzliche Altersgrenze von unter 67 Jahren.
Ihre Berufsbezeichnung allein entscheidet daher noch nicht über Ihren Förderanspruch. Wir prüfen Ihre Ausgangslage, bevor wir Ihnen eine konkrete Empfehlung geben.
Rechtsgrundlage: Artikel 2, Änderung des § 10a EStGWas gilt bei einer Berechtigung über den Ehe- oder Lebenspartner?
Auch über Ihren Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Zulagen erhalten. Für diese sogenannte mittelbare Förderberechtigung benötigen Sie unter anderem einen eigenen Vertrag und müssen mindestens 120 Euro pro Jahr selbst einzahlen. Zudem dürfen Sie nicht dauerhaft getrennt leben, und Ihr Partner muss unmittelbar förderberechtigt sein.
Ihre Grundzulage richtet sich nach den geförderten Beiträgen Ihres Partners und beträgt höchstens 175 Euro jährlich. Ob und in welcher Höhe eine Kinderzulage hinzukommt, hängt von Ihrer gemeinsamen Situation und der Zulagenzuordnung ab.
Wir betrachten deshalb beide Verträge und die Verteilung der Zulagen gemeinsam – besonders dann, wenn Sie aus der bisherigen Förderung wechseln möchten.
Ihr bestehender Vertrag verdient einen genauen Blick
Eine höhere maximale Grundzulage allein macht einen Wechsel noch nicht vorteilhaft. Ob sich der Wechsel für Sie lohnt, hängt unter anderem von Ihrem Eigenbeitrag, möglichen Kinderzulagen, Garantien, Kosten und der Qualität des jeweiligen Vertrags ab.
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Merkmal
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Renditechancen (Bei Fortführung im alten Fördersystem)
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Neues System ab 2027 (Altersvorsorgedepot / Standarddepot)
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Grundzulage
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175 € jährlich bei ausreichendem Eigenbeitrag
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Bis 540 € jährlich für unmittelbar Berechtigte, abhängig vom Eigenbeitrag
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Kinderzulage
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185 € für vor 2008 geborene Kinder, sonst 300 €; voller Betrag bei ausreichendem Eigenbeitrag
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Bis 300 € je zugeordnetem Kind; voller Betrag ab 300 € Eigenbeitrag im Jahr
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Berufseinsteigerbonus
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Einmalig 200 € unter den gesetzlichen Voraussetzungen
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Ebenfalls einmalig 200 €; kein zweiter Bonus allein durch einen Wechsel
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Eigenbeitrag für volle Grundzulage
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Grundsätzlich 4 % der maßgeblichen Vorjahreseinnahmen, höchstens 2.100 € abzüglich Zulagen; mindestens 60 €
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1.800 € jährlich für die maximale Grundzulage; Förderung grundsätzlich ab 120 € Jahresbeitrag
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Kapitalanlage & Garantie
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Je nach Vertrag z. B. Versicherungs-, Fonds- oder Banksparlösung; gesetzliche Beitragserhaltungsvorgaben
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Zugelassene Kapitalanlagen; bei den beiden Depotvarianten keine Beitragsgarantie
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Kosten
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Abhängig vom Bestandsvertrag
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Abhängig vom Produkt; höchstens 1,0 % Effektivkosten beim Standarddepot
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Selbstständige
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Bestimmte Gruppen bereits berechtigt, z. B. bei Rentenversicherungspflicht oder mittelbar
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Erweiterter berechtigter Personenkreis unter den gesetzlichen Voraussetzungen
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Auszahlung
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Grundsätzlich lebenslange Absicherung, bis zu 30 % Teilkapitalauszahlung möglich; Altverträge prüfen
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Lebenslange Rente oder Auszahlungsplan bis mindestens 85; bis zu 30 % Teilkapitalauszahlung
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So geht es weiter – Drei Optionen
Option A – Bestehenden Vertrag fortführen.
Sie können Ihren bestehenden Vertrag grundsätzlich nach den bisherigen Förderregeln fortführen. Attraktive Garantien und günstige Vertragskonditionen können dafürsprechen, ihn beizubehalten. Vor allem wenn man tendenziell eher kurz vor der Rente steht.
Option B – Nur die Förderung wechseln.
Sie können auch mit Ihrem bestehenden Vertrag in die neue Förderung wechseln und entsprechend profitieren. Dadurch erhöhen sich die Förderleistungen und die Renditechance steigen an. Auf der anderen Seite steigen damit aber auch die damit verbundenen Kapitalmarktrisiken. Die Erklärung dazu ist verbindlich: Sie lässt sich nicht widerrufen und gilt einheitlich für Ihre Bestandsverträge.
Option C – In einem neuen Vertrag übertragen.
Ein Wechsel ohne Verlust der bisherigen Förderung ist ebenso möglich. Vergleichen Sie vor Ihrer Entscheidung die Leistungen, Kosten, Garantien und Auszahlungsbedingungen Ihres bisherigen Vertrags mit denen des neuen Angebots.
Wie möchten Sie sich im Alter auszahlen lassen?
Für Ihre spätere Auszahlung gibt es verschiedene Möglichkeiten. Welche Sie nutzen können und wie diese ausgestaltet sind, hängt von Ihrem Vertrag ab.
Beginn grundsätzlich zwischen 65 und 70 Jahren. Ein früherer Beginn ist bei einer bereits früher einsetzenden Leistung aus einem gesetzlichen Alterssicherungssystem möglich. Ein befristeter Auszahlungsplan sichert das Einkommen nach seinem Laufzeitende nicht automatisch ab.
In 4 Schritten zum Altersvorsorgedepot.
So einfach funktioniert es!
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Beratungsgespräch.
Wir analysieren Ihre individuelle Situation: Einkommen, Kinder, Anlagehorizont und Risikobereitschaft. Ergebnis: Ihre persönliche Förderquote.
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Produktauswahl.
Gemeinsam wählen wir das passende Modell was zu Ihren Zielen und Wünschen passt.
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Depot eröffnen.
Ab dem 1. Januar 2027 (voraussichtlich) können Sie das Altersvorsorgedepot eröffnen – volldigital oder mit persönlicher Begleitung durch unser Team.
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Förderung & Aufbau.
Ihre Zulagen werden gutgeschrieben. Sie investieren in Ihre gewählte ETF-Strategie und bauen kontinuierlich Vermögen auf.
Versorgungslücke von 52 % schließen.
Der demografische Wandel beeinträchtigt zunehmend die Tragfähigkeit der gesetzlichen Rente. Im Durchschnitt beträgt die Altersrente nur etwa 48 % Ihres letzten Nettogehalts.
Beispiel: Bei einem Nettoeinkommen von 3.000 € bleiben rund 1.440 € gesetzliche Rente.
Nutzen Sie unsere kostenlose und unverbindliche Vorsorgeberatung inkl. Rentenplan durch unsere Experten, um für Ihren Ruhestand vorzusorgen.
Häufige Fragen zum Altersvorsorgedepot
Ist das Altersvorsorgedepot bereits beschlossen?
Ja, die Reform ist gesetzlich beschlossen. Das Altersvorsorgereformgesetz vom 26. Mai 2026 wurde am 29. Mai 2026 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die wesentlichen Regelungen zu den neuen Vorsorgeprodukten und ihrer staatlichen Förderung treten am 1. Januar 2027 in Kraft.
Wann kann ich das Altersvorsorgedepot bei AXA abschließen?
Die neuen Altersvorsorgeprodukte sind ab 2027 vorgesehen.
Wir beraten Sie aber bereits heute zur Reform und prüfen gemeinsam mit Ihnen, wie Ihre bestehende Vorsorgeplanung dazu passt.
Was kostet ein Anbieterwechsel?
Bei einem Wechsel innerhalb der neuen Produktwelt sind die Wechselkosten gesetzlich begrenzt. Der bisherige Anbieter darf in den ersten fünf Jahren grundsätzlich höchstens 150 Euro berechnen. Danach ist die Kapitalübertragung bei ihm kostenfrei. Gesetzliche Ausnahmen können eine kostenfreie Übertragung schon früher ermöglichen.
Der neue Anbieter darf eine einmalige Verwaltungspauschale von höchstens 150 Euro erheben. Das übertragene geförderte Kapital darf er jedoch nicht erneut als Grundlage für Abschluss- und Vertriebskosten heranziehen.
Für den Wechsel aus einem bestehenden Riester-Vertrag gelten gesonderte Bestands- und Übergangsregelungen, die vorab geprüft werden sollten.
Kann man Geld vor dem Ruhestand entnehmen?
Ihr angespartes Kapital ist grundsätzlich für die Altersvorsorge vorgesehen und entsprechend gebunden.
Lassen Sie es sich vor Beginn der vorgesehenen Auszahlungsphase zur freien Verwendung auszahlen, kann dies als „schädliche Verwendung“ gelten. In diesem Fall müssen Sie gegebenenfalls erhaltene Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen.
Für gesetzliche Ausnahmen, beispielsweise für begünstigtes selbst genutztes Wohneigentum, müssen die jeweiligen Voraussetzungen gesondert geprüft werden.
Eine Beitragspause oder ein förderunschädlicher Vertragswechsel ist von einer vorzeitigen Auszahlung zu unterscheiden.
Was ist der Unterschied zwischen Riester-Rente und Altersvorsorgedepot?
Komplexe Förderregeln und die verpflichtende Beitragsgarantie machten viele Riester-Verträge wenig flexibel und begrenzten ihre Renditechancen.
Das neue Altersvorsorgedepot ermöglicht ab 2027 staatlich gefördertes Investieren in Fonds und ETFs ohne Beitragsgarantie. Dadurch entstehen größere Renditechancen – allerdings sind auch Wertschwankungen und Verluste möglich.
Hinzu kommen eine Grundzulage von bis zu 540 Euro jährlich statt bisher 175 Euro und die Erweiterung der Förderberechtigung auf Selbstständige und Freiberufler unter den gesetzlichen Voraussetzungen.
Im Kern: weniger Kosten, mehr Rendite, mehr Flexibilität.
Kann ich als Selbstständiger das Altersvorsorgedepot nutzen?
Ja – die erweiterte Förderung für Selbstständige ist eine wichtige Neuerung der Reform. Bisher konnten nur bestimmte Gruppen von Selbstständigen und Freiberuflern die Riester-Förderung nutzen.
Ab dem 1. Januar 2027 wird der Kreis der Förderberechtigten erweitert: Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende können unter den gesetzlichen Voraussetzungen ebenfalls von den staatlichen Zulagen profitieren. Für sie gelten dieselben Zulagenregeln wie für förderberechtigte Angestellte.
Muss ich meinen bestehenden Riester-Vertrag kündigen?
Nein – Sie müssen Ihren bestehenden Riester-Vertrag wegen der Reform nicht kündigen.
Er genießt Bestandsschutz und kann mit der bisherigen Förderung weitergeführt werden. Bei einer Kündigung mit Auszahlung zur freien Verwendung müssen Sie grundsätzlich die erhaltenen Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen.
Ein freiwilliger Wechsel in das neue System ist möglich. Ob er sich für Sie lohnt, hängt unter anderem von der Förderung, den Kosten und den Garantien Ihres bisherigen Vertrags ab. Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, welche Lösung zu Ihrer Vorsorgeplanung passt.
Was passiert mit dem Geld, wenn der Markt einbricht?
Das Altersvorsorgedepot bietet Renditechancen, unterliegt aber auch Kursschwankungen. Da es keine Beitragsgarantie gibt, sind Verluste möglich.
Ein langer Anlagehorizont und eine breite Streuung, beispielsweise über weltweit investierende ETFs, können helfen, Schwankungen auszugleichen. Auch bei einer Anlagedauer von 15 Jahren oder mehr sind positive Renditen jedoch nicht garantiert. Vergangene Wertentwicklungen sind keine verlässliche Vorhersage für die Zukunft.
Wer eine Beitragsgarantie wünscht, kann alternativ ein entsprechendes Garantieprodukt wählen. Je nach Vertrag sind zu Beginn der Auszahlungsphase 80 oder 100 Prozent der eingezahlten Beiträge abgesichert.
Wie werde ich im Rentenalter ausgezahlt?
Für die Auszahlung Ihrer Altersvorsorge stehen Ihnen grundsätzlich zwei Wege offen:
- Ein befristeter Auszahlungsplan, der mindestens bis zu Ihrem 85. Geburtstag läuft. Danach enden die Zahlungen.
- Eine lebenslange monatliche Rente, die Ihnen bis zum Lebensende ausgezahlt wird.
Zusätzlich können Sie sich zu Beginn der Auszahlungsphase bis zu 30 Prozent Ihres Guthabens einmalig auszahlen lassen. Das verbleibende Kapital dient anschließend den regelmäßigen Auszahlungen.
Welche Möglichkeiten Ihr Vertrag bietet und ob dafür ein Anbieterwechsel erforderlich ist, prüfen wir gemeinsam mit Ihnen.
Ist das angesparte Kapital vererbbar?
Ob Ihre Altersvorsorge vererbbar ist, hängt von der Auszahlungsform und den Vertragsbedingungen ab. Bei einem Auszahlungsplan kann noch vorhandenes Guthaben grundsätzlich vererbt werden. Dabei sind mögliche Auswirkungen auf die Förderung und die Besteuerung zu beachten.
Unter den gesetzlichen Voraussetzungen ist eine Übertragung auf einen Altersvorsorgevertrag Ihres Ehepartners ohne Rückzahlung der Förderung möglich.
Eine lebenslange Rente lässt sich grundsätzlich nicht vererben. Eine vereinbarte Rentengarantiezeit kann jedoch dafür sorgen, dass nach Ihrem Tod für den verbleibenden vereinbarten Zeitraum weiterhin Zahlungen an Ihre Hinterbliebenen fließen.
Was bringt mir das Altersvorsorgedepot als junger Mensch?
Berufseinsteigerbonus: einmalig 200 Euro für junge Vorsorgende
Sind Sie zu Beginn des Beitragsjahres noch keine 25 Jahre alt, können Sie unter den weiteren gesetzlichen Voraussetzungen einen einmaligen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro erhalten.
Wer früh mit der Altersvorsorge beginnt, kann die staatliche Förderung länger nutzen. Gleichzeitig hat das angelegte Kapital mehr Zeit, zu wachsen und vom Zinseszinseffekt zu profitieren, wenn erwirtschaftete Erträge wieder angelegt werden.
Wie hoch sind die Kosten beim Altersvorsorgedepot?
Für das Standarddepot easy gilt der gesetzliche Kostendeckel von maximal 1,0 % Effektivkosten pro Jahr.
Kann ich das Altersvorsorgedepot auch steuerlich absetzen?
Ja, Beiträge zum Altersvorsorgedepot können Sie im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben als Sonderausgaben in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Wie bei Riester prüft das Finanzamt automatisch, ob die Steuerersparnis durch den Sonderausgabenabzug höher ausfällt als Ihr Zulagenanspruch.
Diese sogenannte Günstigerprüfung kann Ihnen einen zusätzlichen Steuervorteil über die Zulagen hinausbringen.
Kann ich auch mehr als 150 € im Monat sparen?
Ja, bei neuen Verträgen sind bis zu 6.840 Euro Eigenbeitrag pro Jahr möglich. Einzahlungen über 1.800 Euro erhöhen jedoch weder Ihre Zulagen noch den dafür vorgesehenen Sonderausgabenabzug. Für zusätzliche Sparbeträge vergleichen wir deshalb gemeinsam mit Ihnen auch andere Vorsorge- und Anlagemöglichkeiten.
Beim Sonderausgabenabzug kann der neue Höchstbetrag höher ausfallen als bisher: Im bisherigen Riester-System konnten grundsätzlich bis zu 2.100 Euro jährlich berücksichtigt werden – einschließlich Eigenbeiträgen und Zulagenanspruch. Künftig sind es bis zu 1.800 Euro Eigenbeitrag zuzüglich Ihres Zulagenanspruchs.
Ein Beispiel ohne Kinderzulage und ohne mittelbar Zulage berechtigten Ehepartner:
1.800 Euro Eigenbeitrag + 540 Euro Grundzulage = 2.340 Euro möglicher Sonderausgabenabzug.
Ob daraus ein zusätzlicher Steuervorteil entsteht, ermittelt das Finanzamt im Rahmen der Günstigerprüfung. Die tatsächliche Steuerersparnis hängt von Ihrer persönlichen steuerlichen Situation ab.
Wie viele geförderte Verträge kann ich sparen?
Im neuen System können Sie grundsätzlich in bis zu zwei zertifizierte Altersvorsorgeverträge einzahlen. Dabei sind die gesetzlichen Ausnahmen und Übergangsregelungen zu beachten.
Die Förderhöchstbeträge gelten jedoch pro Person: Ein zweiter Vertrag erhöht Ihre maximale staatliche Förderung nicht.
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