Das Betriebsrentenstärkungsgesetz verbessert Ihre Chancen bei Ihren Mitarbeitern
Umfragen zeigen ein eindeutiges Ergebnis: Monetäre Anreize sind für viele Mitarbeiter interessant, doch eine betriebliche Altersvorsorge, die vom Arbeitgeber gefördert und unterstützt wird, rangiert schon an zweiter Stelle unter den Punkten, die für eine gute Mitarbeiterbindung sorgen. Nur die Möglichkeit regelmäßige Weiterbildungsmaßnahmen zu nutzen, kommt noch vor der arbeitgeberunterstützten Zukunftssicherung. Variable Vergütungen, das betriebliche Gesundheitsmanagement, größere eigene Entscheidungsspielräume oder gar Sachentgelte anderer Art landen bei Umfragen in Sachen Mitarbeiterzufriedenheit regelmäßig auf den Plätzen hinter der arbeitgebergeförderten betrieblichen Altersvorsorge. Dafür gibt es gute Gründe.
Jeder Arbeitnehmer weiß, dass sein Einkommen von heute nicht das sein wird, dass ihm in der Rente zur Verfügung stehen wird. Gerade Mitarbeiter mit geringen Einkünften haben zudem oftmals wenige Möglichkeiten, von Ihrem Einkommen eigenständig noch etwas zur Altersvorsorge an die Seite zu legen. Erfahren diese Mitarbeiter nun aber eine Förderung durch den Arbeitgeber für die Altersvorsorge, werden ganz neue Anreize gesetzt, wenn es darum geht, der Rentenlücke eigenständig entgegenzuwirken. Dazu kommt natürlich der Umstand, dass die Lücke zwischen bisherigem Einkommen und tatsächlich ausgezahlter Rente immer größer wird, je besser ein Arbeitnehmer vorher Situiert war bzw. je höher das Einkommen im Berufsleben war. Auch an dieser Stelle können Sie als Arbeitgeber nun noch einmal vermehrt ansetzen. So haben Sie die Möglichkeit sich als Arbeitgeber sowohl für gutbezahlte und hervorragend ausgebildete Fachkräfte, als auch für gut ausgebildete und erfahrene Mitarbeiter der mittleren und unteren Gehaltsklassen besonders interessant zu machen.