Die Drohnenversicherung der AXA
Versicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam
Wir schreiben das 21. Jahrhundert, und die Technik schreitet ständig voran. Fast täglich wird der Markt mit technischen Neuerungen überschwemmt. Eine dieser Errungenschaften ist die Drohne – früher nur als unbemannte Flugzeuge im Militäreinsatz bekannt, erfreuen sich diese in der heutigen Zeit, in abgewandelter Form, an immer größerer Beliebtheit, sowohl im Privat- als auch im gewerblichen Bereich. So werden Sie in Fotografie und Filmbereich, im Baugewerbe und sogar im Dienstleistungsbereich eingesetzt. In mittelbarer Zukunft sollen Drohnen sogar zur Auslieferung von Paketen eingesetzt werden. Allein im Jahr 2017 rechnet die deutsche Flugsicherung (DFS) mit rund 600.000 verkauften Exemplaren.
Je mehr Drohnen aufsteigen, desto größer ist die Gefahr von Kollisionen, Abstürzen oder anderen Unfällen – der Grund für den Erlass der Neuregelungen. Diese beinhalten folgende auf einen Blick dargestellte Regelungen:
- Kennzeichnungspflicht: Ab 0,25 kg muss eine Plakette mit den Adressdaten des Besitzers angebracht werden.
- Kenntnisnachweis: Ab 2,0 kg müssen besondere Flugkenntnisse nachgewiesen werden.
- Erlaubnispflicht: Ab 5,0 kg wird eine Erlaubnis der Landesluftfahrtbehörde benötigt.
- Ab 100 m Flughöhe: Hier dürfen Drohnen nur fliegen, wenn eine behördliche Ausnahmeerlaubnis erteilt wurde.
- Flugverbot z. B. über Wohngrundstücken, Naturschutz gebieten, Menschenansammlungen und Industrieanlagen