Direktversicherung von AXA

AXA Hauptvertretung AXA Fink & Wagner GmbH in Potsdam Unterstützungskasse

AXA Hauptvertretung Fink & Wagner in Potsdam – Unterstützungskasse

Für Leistungsträger und Führungskräfte ist eine Unterstützungskasse die ideale Aufbauversorgung, weil sie dank ihrer hohen staatlichen Förderung besonders große Versorgungslücken effektiv schließt. Außerdem ist es eine rechtlich eigenständige Versorgungseinrichtung, die Leistungen der Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenversorgung erbringt. Im Rahmen des Leistungsplanes sind Renten- und Kapitalleistungen möglich, wobei der Arbeitgeber der Unterstützungskasse als Mitglied beitritt. Die Finanzierung kann durch eine Entgeltumwandlung oder durch den Arbeitgeber erfolgen.  Die Unterstützungskasse schließt Rückdeckungsversicherungen ab, um die Versorgungsleistungen zu finanzieren. Die AXA Hauptvertretung Fink & Wagner GmbH in Potsdam erklärt Ihnen gerne, wie sich die Beitragsaufwendungen als Arbeitgeber und -nehmer steuerlich auswirken.

Die Vorteile für den Arbeitgeber

  • Eine unbegrenzte steuerfreie Beitragszahlung ist möglich, allerdings gibt es steuerliche Beschränkungen auf Höchstleistungen bei einer AG-Finanzierung
  • Sie sparen Sozialversicherungsbeiträge, die bei einer Entgeltumwandlung bis 4 % der BBG zur gesetzlichen Rentenversicherung betragen können
  • Geringer Verwaltungsaufwand
  • Taucht nicht in den Bilanzen auf
  • Betriebsfremde Versorgungsrisiken sind ausgelagert
  • Bei hohem Gehalt des Mitarbeiters entsteht echter Mehrwert

Die Vorteile für den Arbeitnehmer

  • Unbegrenzte steuerfreie Beitragszahlung möglich
  • Bei einer Entgeltumwandlung sparen Sie Steuer – bis 4 % der BBG zur gesetzlichen Rentenversicherung
  • Versorgungsleistungen werden erst bei Auszahlung versteuert
  • Bei Insolvenz des Arbeitgebers zahlt die Unterstützungskasse und der Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG)
  • Komplette Auszahlung statt lebenslanger Altersrente möglich
  • Optional können Hinterbliebenen- und Berufsunfähigkeitsleistungen eingeschlossen werden
  • Wird das Arbeitsverhältnis beendet, übernimmt der neue Arbeitgeber den Versorgungsanspruch
  • Fortsetzung der Versorgung beitragsfrei möglich

Wir stellen die Versorgungsformen vor

Die Unterstützungskasse kann Kapital- und Rentenleistungen erbringen. Ergänzend können Berufsunfähigkeits- und / oder Hinterbliebenenleistungen zugesagt werden, um alle Risiken abzusichern

Steuerliche Behandlung der Beitragszahlungen beim Arbeitgeber und Mitarbeiter

Rückgedeckte Unterstützungskassen und ein zu zahlendes Verwaltungshonorar können als Betriebsausgaben abgezogen werden und müssen nicht bilanziert werden. Der Mitarbeiter kann die Beiträge für eine rückgedeckte Unterstützungskasse als Entgeltumwandlung unbegrenzt steuerfrei einzahlen.

Sozialversicherungsrechtliche Behandlung der Beitragszahlungen beim Arbeitgeber und Mitarbeiter

Die Beiträge sind von Sozialabgaben befreit, wenn sie zusätzlich zum Gehalt des Arbeitnehmers finanziert werden. Zahlt der Mitarbeiter in Form einer Entgeltumwandlung und liegt das Einkommen innerhalb der Bemessungsgrenzen, sind die Beiträge für ihn und den Arbeitgeber bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung West sozialversicherungsfrei.

Steuerliche Behandlung der Leistungen

Während der Anwartschaftsphase sind die Beiträge steuerfrei, aber die Leistungen aus der rückgedeckten Unterstützungskasse müssen dann als „Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit“ voll versteuert werden. Nach Vollendung des 64. Lebensjahres besteht die Möglichkeit eines Versorgungsfreibetrags, der bis zum Jahr 2040 schrittweise auf 0 EUR abgesenkt werden soll.

Sozialversicherungsrechtliche Behandlung der Leistungen

Renten- und Kapitalleistungen unterliegen zur Zeit für Mitarbeiter, die gesetzlich und freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, der betrieblichen Altersversorgung und der Kranken- sowie der Pflegeversicherung. Arbeitgeber beteiligen sich nicht an der Beitragszahlung, so dass der Kranken- und Pflegebeitrag zu 100 % vom Arbeitnehmer getragen werden muss.

Zusatzkosten für die Einrichtung der Unterstützungskassenversorgung

Der Verwaltungsaufwand für Arbeitgeber ist minimal, denn die Unterstützungskasse übernimmt gegen eine Gebühr die meisten Verwaltungsaufgaben. Der Pensions-Sicherungs-Verein aG (PSV) springt bei Insolvenz des Trägerunternehmens bei unverfallbaren Anwartschaften und laufenden Renten der Unterstützungskasse ein. Allerdings muss ein PSV-Beitrag im Promillebereich entrichtet werden, der sich nach dem Absicherungsumfang richtet.

Fordern Sie jetzt Ihre individuelle Beratung an

Die AXA Hauptvertretung Fink & Wagner GmbH in Potsdam versteht sich seit 2009 als Ihr zuverlässiger, kompetenter und deutschlandweiter Partner, der Sie gerne bei kniffligen Problemen berät und Sie bei schwierigen Entscheidungen unterstützt. Kontaktieren Sie uns, damit wir einen Termin vereinbaren können. Unser Expertenteam freut sich auf Sie und wird mit Ihnen zusammen individuelle Kooperations-  oder Versicherungslösungen erarbeiten, die maßgeschneidert Ihren Wünschen entsprechen. Wir sind jederzeit für Sie da und Sie sind jederzeit herzlich willkommen.

peter.wagner2@axa.de

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