Als Referendar in einem Angestelltenverhältnis müssen Sie gesetzlich versichert sein. Die Versicherungsart ist eventuell frei wählbar, wenn Sie den Status Beamter oder Beamter auf Widerruf besitzen. Bestand bereits während Ihres Studiums eine Privatversicherung, können Sie auch weiterhin eine Privatversicherung wählen. Waren Sie dagegen während Ihres Studiums gesetzlich versichert, können Sie frei wählen.
Tipp: Schließen Sie bereits als Student eine Anwartschaftsversicherung ab, damit Sie von einer privaten Krankenversicherung nicht mehr abgelehnt werden können. Bei einer Krankheit vor Antritt eines Referendariats, werden durch diese Krankheiten oder Unfallfolgen keine höheren Beiträge in Ihrer privaten Krankenversicherung fällig.