Wegfall der Heilfürsorge durch Dienstende oder Einzeldienst
Beamte und Anwärter bekommen für den Verlauf der aktiven Dienstzeit die Unterstützung durch den Dienstherrn oder die Länder. Wird diese aktive Dienstzeit jedoch beendet oder wechseln Sie in den Einzeldienst, fällt die Heilfürsorge weg. Jedoch haben Sie nun einen Anspruch auf Beihilfe. Mit dieser können Sie Behandlungskosten, die beihilfefähig sind, zu einem Satz von 70% erstatten lassen. Allerdings besteht darüber hinaus wieder eine Versorgungslücke. Auch hier ist die Anwartschaftsversicherung der AXA Hauptvertretung Fink & Wagner GmbH aus Potsdam eine ideale Lösung für mehr finanzielle Flexibilität, denn mit uns decken Sie auch die noch verbleibenden Kosten ab.