Was ist mit der Bauherrenhaftpflicht versichert?
Wenn Sie als Versicherungsnehmer auch der private Bauherr mit einem ständigen Wohnsitz im Inland sind, ist Ihre gesetzliche Haftpflicht versichert. Die Versicherung umfasst Neubauten, Umbauten, Reparaturen sowie Abbruch- und Grabungsarbeiten. Die gesetzliche Haftpflicht als Haus- und Grundbesitzer für das zu bebauende Grundstück und das zu errichtende Bauwerk ist ebenfalls mitversichert. Mit der Beendigung der Bauarbeiten, spätestens drei Jahre nach Vertragsbeginn, endet die Versicherung. Wir können Ihnen keinen Dauerrabatt einräumen.