Paar ist mit ihren blauen Oldtimer unterwegs AXA Versicherung Fink & Wagner GmbH in PotsdamOldtimer-Versicherung Potsdam
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Ihr Oldtimer bestens versichert – weil er für Sie mehr ist als nur ein Auto

Es gibt die verschiedensten Modelle, Marken, Reihen und Ausführungen von den unterschiedlichsten Herstellern – die Rede ist von echten Oldtimern. Ein Oldtimer ist für seinen Besitzer in der Regel eine Herzensangelegenheit. Viel mehr als nur ein fahrbarer Untersatz, hat ein Oldtimer eine einzigartige Ausstrahlung, einen ganz eigenen Charakter und einen natürlichen Charme, der sich in erster Linie mit der Liebe des Menschen zum Historischen erklären lässt. Nicht weniger Oldtimer, die heute in Deutschland zugelassen sind, werden von Ihren Besitzern gehegt und gepflegt, wie ein rohes Ei.

Kein Wunder, denn neben dem ideellen Wert, der sich natürlich gar nicht bemessen lässt, haben viele dieser Oldtimer auch einen vergleichsweise hohen materiellen Wert. Vor allem aber wenn Sie selbst immer wieder Hand an Ihrem Oldtimer anlegen, selbst basteln und viel Zeit mit Ihrem Fahrzeug verbringen, verstehen Sie, was es bedeutet, Herzblut in eine Angelegenheit zu investieren. Und genau das ist der Punkt, der die enge Bindung zwischen dem Sammler oder Liebhaber alter Autos und dem Oldtimer ausmacht. Grund genug, sich darum zu kümmern, dass Ihr Oldtimer mit der Oldtimer-Versicherung der AXA Versicherung  Fink & Wagner in Potsdam bestmöglich abgesichert ist.

Das leistet die Oldtimer Versicherung der AXA

  • Versicherungsschutz für alle Zulassungsarten
  • Leistungserweiterung in der Teilkaskoversicherung
  • Spezieller PKW-Schutzbrief für Oldtimer und Youngtimer
  • Perfektes Preis-Leistungs-Verhältnis – bester Service zu niedrigen Preisen

Die Produkte der Oldtimer-Versicherung für Kfz im Überblick

Die erstklassigen Leistungen der Oldtimer-Versicherung für Ihren Pkw

Oldtimer-Versicherung für Fahrzeuge mit Erstzulassung bis 31.12.1979

Oldtimer-Versicherung für Fahrzeuge mit Erstzulassung zwischen dem 1.1.1980 und 31.12.1990

Für Pkw, die vor dem 31.12.1979 erstmalig zugelassen wurden

Für Pkw, die zwischen dem 01.01.1980 und dem 31.12.1990 erstmalig zugelassen wurden

Haftpflichtleistungen – ein Muss an Sicherheit

Deckungssumme

Bis zu diesem Betrag kommen wir für den Schaden auf, sofern Sie ersatzpflichtig sind.

Bis 100 Millionen € pauschal

Bei Personenschäden bis 15 Mio. € pro Person

Bis 100 Millionen € pauschal

Bei Personenschäden bis 15 Mio. € pro Person

Schutzbriefleistungen

AXA übernimmt die Kosten für Abschleppdienst, Übernachtung, Rückfahrt und noch mehr.

Zubuchbar

Zubuchbar

Basisleistungen Teilkasko – wichtiger Schutz für Ihr Auto

Schäden durch Brand, Glasbruch, Diebstahl, Hagel und andere Naturereignisse

Grobe Fahrlässigkeit

Selbst bei grob fahrlässiger Herbeiführung eines Schadens bleibt Ihr Versicherungsschutz uneingeschränkt bestehen. Einzige Ausnahmen: Beim Fahren unter Einfluss berauschender Mittel und wenn es dem Dieb besonders leicht gemacht wird.

Fahrzeug- und Zubehörteile

Fest eingebaute oder unter Verschluss gehaltene Fahrzeug- und Zubehörteile sind grundsätzlich beitragsfrei mitversichert, soweit sie nicht als Luxus angesehen werden. Bestimmte in den Versicherungsbedingungen aufgeführte Teile sind bis zu dem u.a. Wert mitversichert. Eine Erhöhung dieses Betrages ist nicht möglich. Weitere Teile sind in der Kaskoversicherung nicht versicherbar. Eine möglicherweise bestehende Unterversicherung wird nicht angerechnet. Der Wert der Zubehörteile ist im Marktwert des Fahrzeuges berücksichtigt.

Bis 5.000 Euro, im Marktwert des PKW enthalten

Bis 5.000 Euro, im Marktwert des PKW enthalten

Verzicht auf den Abzug "neu für alt"

Von den Kosten der Ersatzteile und der Lackierung wird ein dem Alter und der Abnutzung entsprechender Abzug gemacht (neu für alt). Bei Oldtimern kommt ein Abzug nur zum Tragen, wenn durch die Reparatur eine signifikante Werterhöhung des Fahrzeuges vorliegt, und der vorherige Zustand des Fahrzeuges nicht nur wiederhergestellt, sondern deutlich verbessert wird. Bei der Bereifung wird auf den Abzug "neu für alt" nicht verzichtet.

Schäden durch Schneelawinen

AXA ersetzt Schäden durch die unmittelbare Einwirkung der Elementarereignisse Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung. Zusätzlich sind auch Schäden durch Schneelawinen versichert.

Schäden durch Marderbiss

Im Rahmen der Teilkaskoversicherung sind durch Marderbiss verursachte Schäden an Kabeln, Schläuchen und Leitungen des Fahrzeuges versichert.

Leistungserweiterungen Teilkasko – speziell für Ihren Klassiker

Vorsorgeversicherung

Oldtimer werden zum Marktwert versichert. Die Fahrzeugversicherung soll im Schadenfall den besonderen Wert des Fahrzeuges ersetzen, der von Kriterien wie Typ, Zustand, Originalität und besonderer Ausstattung bestimmt wird. Der Marktwert eines Oldtimers steigt i. d. R. mit fortschreitendem Alter - und liegt oft über dem ursprünglichen Listenpreis bzw. dem Kaufpreis eines evtl. Nachfolgefahrzeuges. Um einen optimalen Schutz zu bieten, versichern wir den Marktwert des Fahrzeuges. Der Marktwert ist der Verkaufspreis des Oldtimers und seiner Teile am Spezialmarkt. Der versicherte Marktwert bildet im Schadenfall die Höchstentschädigungsgrenze. Für Wertsteigerungen ist jedoch eine 10% ige Vorsorgeversicherung, mindestens 500 EUR bis höchstens 50.000 EUR, beitragsfrei im Vertrag enthalten.

Vandalismus

Schäden, die beim Transport auf einer Ladefläche entstehen, wenn das Transportfahrzeug einen Unfall erleidet

Schäden an demontierten Einzelteilen während der Restaurierung oder Reparatur des Fahrzeuges

Schäden durch Zusammenstoß mit allen Tieren

Versicherungsschutz auf der Fähre

Versicherungsschutz besteht innerhalb Europas während der Benutzung von Fähren für Beschädigungen und Verlust des Fahrzeuges durch Sturm, Hagel, Blitzschlag, Wassereinbruch, Seegang und Untergang.

Fahrzeugersatzteile bis 10 % des Marktwertes, die im Haus oder in der Garage gelagert werden

Austausch der Fahrzeugschlösser nach Schlüsselentwendung

Bei Raub oder Entwendung der Fahrzeugschlüssel durch Einbruchdiebstahl ersetzen wir die Kosten für den Austausch der Tür- und Zündschlösser.

Erweiterte Deckung für Gespanne

Für Oldtimer mit Anhängerkupplung, die einen Oldtimer-Wohnwagenanhänger ziehen oder ein weiteres Oldtimer-Fahrzeug sowie Oldtimer-Ersatzteile mit einem Anhänger transportieren, besteht Versicherungsschutz für: 1. Verwindungs- und Verdrehungsschäden: Der Anhänger kippt um, das Zugfahrzeug bleibt stehen. Dadurch verzieht sich der Rahmen des Zugfahrzeuges, die Anhängerkupplung ist total beschädigt. Sofern auch der Anhänger bei AXA versichert ist, gelten Verwindungsschäden am Anhänger ebenfalls mitversichert. 2. Bremsschäden: Das Zugfahrzeug bremst zu stark und schleudert. Dadurch stellt sich der Anhänger quer und stößt mit dem Zugfahrzeug zusammen. Das Zugfahrzeug bremst, dadurch verrutscht die Ladung und beschädigt das Zugfahrzeug. 3. Rangierschäden: Durch ungeschicktes Rangieren drückt sich der Anhänger in Stoßstange/Flanke/Heck des Zugfahrzeuges

Vollkaskoleistungen – Rundum-Schutz für alle Fälle (Teilkasko mit 150.-€ Selbstbeteiligung ist bereits enthalten)

Vorsorgeversicherung

Oldtimer werden zum Marktwert versichert. Die Fahrzeugversicherung soll im Schadenfall den besonderen Wert des Fahrzeuges ersetzen, der von Kriterien wie Typ, Zustand, Originalität und besonderer Ausstattung bestimmt wird. Der Marktwert eines Oldtimers steigt i. d. R. mit fortschreitendem Alter - und liegt oft über dem ursprünglichen Listenpreis bzw. dem Kaufpreis eines evtl. Nachfolgefahrzeuges. Um einen optimalen Schutz zu bieten, versichern wir den Marktwert des Fahrzeuges. Der Marktwert ist der Verkaufspreis des Oldtimers und seiner Teile am Spezialmarkt. Der versicherte Marktwert bildet im Schadenfall die Höchstentschädigungsgrenze. Für Wertsteigerungen ist jedoch eine 10% ige Vorsorgeversicherung, mindestens 500 EUR bis höchstens 50.000 EUR, beitragsfrei im Vertrag enthalten.

Schäden durch Unfall (auch selbstverschuldet) oder Fahrerflucht (Parkschaden)

Rücktransport des nicht mehr fahrbereiten Fahrzeuges nach Unfall

Folgeschäden durch Marderbiss

In der Vollkaskoversicherung werden auch Schäden durch Marderbiss ersetzt, die über die Beschädigung von Kabeln, Schläuchen und Leitungen hinausgehen.

Schutz vor unerwarteten Risiken

Die Vollkaskoversicherung von AXA leistet sogar in Fällen wie diesen: 1. Während der Fahrt öffnet sich die Motorhaube, schlägt gegen die Windschutzscheibe bzw. den Rahmen und reißt aus der Halterung. 2. Während der Winterpause nutzen Mäuse die Sitze Ihres Fahrzeuges als Nist- und Brutplatz. 3. Ihr Fahrzeug wird durch chemische Einwirkung beschädigt, z.B. durch Teerspritzer an einer Baustelle oder Reinigungsmittel bei einer Brückenreinigung. Das heißt, es sind praktisch alle denkbaren Schäden versichert. Zu den wenigen Ausnahmen zählen Schäden im Zusammenhang mit Vorsatz, der Teilnahme an Rennen und den dazugehörigen Übungsfahrten, Kriegsereignissen und Kernenergie, allmählicher Einwirkung bzw. Alterungsprozessen wie Rost oder Ver- schleiß sowie fehlerhaften Betriebsvorgängen an mechanischen, elektrischen oder elektronischen Teilen, z.B. Motorschäden durch falsche Betankung.

Schutzbrief (zubuchbar, nur in Verbindung mit einer Kfz-Haftpflichtversicherung)

Abschleppen und Bergen nach Panne oder Unfall

Unter dem Blickwinkel scharfer Beitragskalkulation haben wir überflüssigen Versicherungsschutz, wie z.B. Pannenhilfe, nicht versichert. Effektive Pannenhilfe vor Ort kann aufgrund des Alters der Fahrzeuge überwiegend nicht geleistet werden, da die Pannendienste die erforderlichen Ersatzteile nicht vorhalten können. Wir transportieren deshalb Ihren PKW - unabhängig vom Schadenort - in Ihre Heimatwerkstatt, damit er fachkundig und von vertrauter Hand wieder fahrbereit gemacht wird.

(auch innerhalb 50 km Umkreis/Wohnort)

(auch innerhalb 50 km Umkreis/Wohnort)

Weiter- oder Rückfahrt bei Fahrzeugausfall des Fahrzeuges

Übernachtung oder Mietwagen bei Fahrzeugausfall

Nur anlässlich von Urlaubsreisen oder Teilnahme an mehrtägigen Oldtimer-Veranstaltungen: Anlieferung eines eigenen Ersatz-Oldtimers: Anstatt des Mietwagenanspruches (hier wird kein Oldtimer zur Verfügung gestellt), kann die Anlieferung eines eigenen Ersatz-Oldtimers gewünscht werden.

Kostenerstattung bei selbst organisierter Ersatzteilbeschaffung für Reiseaufwendungen, Porto oder Telefon

Kostenerstattung bei selbstorganisierter Ersatzteilbeschaffung: Im Gegensatz zur "normalen" Schutzbriefleistung, bei der neben dem Versand auch die Beschaffung von Ersatzteilen organisiert wird, ist dies bei Oldtimern i. d. R. nicht zu leisten, da besonderes Know- how über die generelle Verfügbarkeit und die Bezugsquellen erforderlich ist. Sie kennen Ihre individuellen Quellen viel besser als wir. Es werden daher für die selbstorganisierte Ersatzbeschaffung Kosten für Reiseaufwendungen, Porto oder Telefon bis zu 250 EUR erstattet.

Fahrzeugrücktransport zur Heimatwerkstatt/Heimatadresse bzw. Fahrzeugunterstellung nach Fahrzeugausfall

Fahrzeugrücktransport: Der Oldtimer wird im geschlossenen Spezialtransporter an den ständigen Wohnsitz oder die Heimatwerkstatt gebracht. So werden Beschädigungen durch konventionelle Transporter, die auf die heutigen, gängigen Fahrzeugabmessungen ausgelegt sind, vermieden.

Ersatz von Reisedokumenten oder Zahlungsmitteln

Vermittlung ärztlicher Betreuung

Kosten für Krankenbesuch

Besorgung von Vignetten

Warum keine Pannenhilfe?

Unter dem Blickwinkel scharfer Beitragskalkulation haben wir überflüssigen Versicherungsschutz, wie z. B. Pannenhilfe, nicht versichert. Effektive Pannenhilfe vor Ort kann aufgrund des Alters der Fahrzeuge überwiegend nicht geleistet werden, da die Pannendienste die erforderlichen Ersatzteile nicht vorhalten können. Wir transportieren deshalb Ihren Oldtimer-Pkw – unabhängig vom Schadensort – in Ihre Heimatwerkstatt, damit er fachkundig und von vertrauter Hand wieder fahrbereit gemacht wird.

Beiträge zahlen Sie nur für den Zulassungszeitraum bzw. bei Saisonkennzeichen für den Saisonzeitraum. Bei vorübergehender Abmeldung oder außerhalb des Saisonzeitraumes
genießen Sie für maximal 18 Monate beitragsfreien Ruheversicherungsschutz.

Die Oldtimer-Versicherung – eine besondere Versicherung für Fahrzeuge mit einem besonderen Charakter

Es gibt Versicherungslösungen für sogenannte Youngtimer und eine entsprechende Versicherung für Oldtimer. Um Ihr Fahrzeug in der Oldtimer-Versicherung absichern zu können, muss Ihr Oldtimer ganz bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Für Fahrzeuge, von denen die folgenden Anforderungen erfüllt werden, kann die Oldtimer-Versicherung der AXA abgeschlossen werden:

  • Die Erstzulassung muss vor dem 31.12.1979 (zwischen dem 01.01.1980 und dem 31.12.1987 gelten Fahrzeuge noch als Youngtimer) erfolgt sein
  • Ein guter Erhaltenszustand muss ebenso gewährleistet sein, wie das Erhalten des weitgehenden Originalzustandes des Fahrzeuges – billige Ersatzteile die das Gesamtbild des Fahrzeuges stören sind an dieser Stelle tabu
  • Es darf nur eine geringe jährliche Fahrleistung (nicht mehr als 8.000 Kilometer) erreicht werden
  • Es muss sich um einen Zweitwagen handeln (ein Erstfahrzeug für den täglichen Stadtverkehr oder andere Fahrten muss vorhanden sein)
  • Bei dem Oldtimer muss es sich um ein Garagenfahrzeug handeln, das heißt, dass Fahrzeug muss in der Regel in einer Garage abgestellt sein – es reicht nicht das bloße Vorhandensein einer Garage
  • Die Nutzung des versicherten Fahrzeuges ist nur für Personen über 23 Jahre gestattet
  • Der Halter und der Versicherungsnehmer müssen identisch sein

Das gilt es noch zu beachten

Neben den genannten Punkten gibt es eine ganze Reihe von möglichen Ausschlussgründen, auf Grund derer ein Fahrzeug nicht durch die Oldtimer-Versicherung der AXA versichert werden kann. Hier eine kleine Auswahl:

  • Versichert werden keine Repliken, Nachbauten und Eigenbauten
  • Alte Fahrzeuge im Alltagsgebrauch können nicht abgesichert werden
  • Modifizierte und für den historischen Rennsport veränderte Fahrzeuge sind von der Oldtimer Versicherung ausgeschlossen
  • Fahrzeuge zur gewerblichen Nutzung oder die als Werbefahrzeuge genutzt werden, können ebenfalls nicht mit der Oldtimer Versicherung abgesichert werden

Die Liste lässt sich noch fortsetzen. Hinzu kommt, dass ab einem Wert von 25.000 Euro ein entsprechendes Wertgutachten vorgelegt werden muss. Das bringt für Sie den Vorteil mit, dass der hier einmal ermittelte Wert auch immer die Grundlage für die Berechnung einer möglichen Erstattung im Versicherungsfall darstellt. Letztlich sind Oldtimer keine einfachen oder normalen Autos. Machen Sie also nicht den Fehler, ihn über eine normale Kraftfahrzeugversicherung absichern zu wollen.
Lassen Sie sich lieber von unseren Mitarbeitern der AXA Versicherung Fink & Wagner in Potsdam beraten. Wir zeigen Ihnen gern auf, welche Möglichkeiten es für die Versicherung Ihres Fahrzeuges gibt, damit Sie so lang wie möglich eine Menge Spaß an Ihrem Oldtimer haben können.

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Mit der AXA Versicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam genießen Sie sorgenfreien Rundum-Schutz und maßgeschneiderte Versicherungslösungen. Wir verstehen uns als fairer Partner an Ihrer Seite, der Sie stets bei Ihren Entscheidungen unterstützt. Vereinbaren Sie einen Termin mit uns. Wir freuen uns auf Sie. 

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