Die Direktversicherung ist eine Art der Betriebsrente, die Sie für Ihre Mitarbeiter abschließen können. Die Finanzierung dieser Betriebsrente kann auf drei Arten aufgebaut werden. Sie können die Finanzierung dieser Altersvorsorgelösung komplett selbst übernehmen. Alternativ können Sie die Direktversicherung selbst besparen und einen Teil durch Ihre Arbeitnehmer besparen lassen. Die dritte Variante ist die, dass Sie diese Versicherung zwar einrichten, aber bis auf den gesetzlich vorgeschrieben Arbeitgeberanteil nur Ihren Arbeitnehmer die Direktversicherung besparen lassen – hierfür wird dann in der Regel eine Form der Entgeltumwandlung gewählt. Bei Neuverträgen ab 2019 und bei Altverträgen ab 2022 sind Sie in der letzten Variante in der Pflicht, einen Anteil von 15 % zuzuschießen. Dazu kommen die Vorteile, die sich dem Arbeitnehmer durch die Entgeltumwandlung bieten. Bei einer Entgeltumwandlung wird das besparte Einkommen vom Staat dahingehend gefördert. Das erfolgt, indem die Einzahlungen vom Bruttoeinkommen abgerechnet werden und damit erst einmal die Steuer- und Sozialabgabenpflicht für dieses Einkommen entfallen. Die tatsächliche Reduzierung des Nettoeinkommens fällt daher in der Regel deutlich niedriger aus, als der Betrag, den Ihr Arbeitnehmer über die Entgeltumwandlung anspart.