Um die sich bietenden Chancen des Kapitalmarkts zu nutzen, könnte eine VL-Lebensversicherung zum Vermögensaufbau infrage kommen. Aktuell ist unser Portfolio ETF ganz interessant.
Gemäß Vermögensbildungsgesetz gilt für Kapitallebensversicherungen eine Mindestlaufzeit von 12 Jahren. Allerdings können Sie jederzeit über das angesparte Kapital verfügen. Fünf Jahre vor Ablauf des Vertrags können Sie sich das Guthaben komplett ohne Abschläge auszahlen lassen, aber Sie müssen dafür Einkommensteuer entrichten.
In der VL-Lebensversicherung sind sämtliche Vorabpauschalen oder Ausschüttungen steuerfrei. Außerdem gibt es auch keine Zwischenbesteuerung der Kursgewinne beim Wechsel der Fonds. Falls Sie nach einer Laufzeit von 12 Jahren im Alter von 62 die Lebensversicherung in Anspruch nehmen, zahlen Sie für die Erträge nur 50% Ihres persönlichen Steuersatzes.